Die durch den Strassenverkehr verursachte Lärmbelastung wird im Wesentlichen von folgenden Faktoren beeinflusst: Verkehrsmenge, Lastwagen- und Motorradanteil, Geschwindigkeit, Belagseigenschaften, Abstand zur Strasse, Schalleinfallswinkel und allfällige Reflexionen. Massgebend ist dabei nicht ein maximal auftretender Störschallpegel (z.B. die Vorbeifahrt eines einzelnen besonders lauten LKWs), sondern der jahresdurchschnittliche Beurteilungspegel Lr' am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) bzw. in der Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr).
Der Strassenverkehrslärm ist auch im Kanton Luzern die bedeutendste Störquelle:
- Rund 54'000 Menschen (ca. 15% der Bevölkerung) leben an einer Strasse, wo der Immissionsgrenzwert überschritten wird.
- Von diesen werden 7'500 Menschen sogar über dem Alarmwert belastet.
Am stärksten betroffen sind die Stadt Luzern und die Agglomeration. Aber auch auf der Landschaft liegt die Lärmbelastung bei den meisten Ortsdurchfahrten entlang der Hauptachsen über dem Grenzwert. An Quartierstrassen dagegen sind die Grenzwerte nur vereinzelt überschritten. Durch weniger Verkehr und tiefere Geschwindigkeiten lässt sich dort die Lärmsituation deutlich verbessern.
Der neue Strassenlärmkataster 2018
Wo im Kanton Luzern werden die Grenzwerte überschritten und wie stark sind einzelne Gebäude belastet?