Luft/Wasser-Wärmepumpen (LWWP) erzeugen durch Verdichter, Ventilatoren und Rohrleitungen unerwünschten Schall, welcher zu Konflikten in der Nachbarschaft oder dem eigenen Wohngebäude führen kann. Während der Körperschall meist durch die Beratung eines fachlich versierten Heizungstechnikers optimiert werden kann, beinhaltet der abstrahlende Aussenschall lärmrechtliches Konfliktpotential. Um diesem vorsorglich zu begegnen, stellt der Kanton Luzern einen Fragebogen "Fragen zum vorsorglichen Lärmschutz bei der Installation von Luft/Wasser-Wärmepumpen (LWWP)" zusammen, welche den Gesuchstellern neben der technischen auch eine lärmoptimierte Abwägung ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen
Bei LWWP handelt es sich um neue ortsfeste lärmemittierende Anlagen. Die lärmrechtlichen Anforderungen aus Art. 7 LSV sind einzuhalten (Einhaltung Planungswerte). Die konkreten Grenzwerte und die Ermittlungs-Methodik sind in Anhang 6 LSV formuliert. Zusätzlich gilt es, den vorsorglichen Lärmschutz aus Art. 1 sowie Art. 11 USG umzusetzen (Vorsorgeprinzip).
Fragebogen vorsorglicher Lärmschutz
Beim Erstellen einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe ist dem vorsorglichen Lärmschutz Beachtung zu schenken. Zur Prüfung stellen sich die 3 folgenden Fragen:
- Entspricht die LWWP dem Stand der Technik oder ist der Schallleistungspegel übermässig hoch?
- Wurde der Aufstellungsort so gewählt, dass möglichst geringe Immissionen entstehen?
- Sind Lärmschutzmassnahmen möglich?
Der folgende Fragebogen umfasst die relevanten Fragen zum vorsorglichen Lärmschutz. Zu jedem Punkt sind seitens der Gesuchsteller fundierte Aussagen zu tätigen.
Fragen zum vorsorglichen Lärmschutz bei der Installation von Luft/Wasser-Wärmepumpen (LWWP)
Neubauten
Neubauten können so geplant werden, dass eine innen aufgestellte LWWP technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
Sollte eine Innenaufstellung wider Erwarten nicht möglich sein, dann ist dies mit Belegen ausführlich und nachvollziehbar zu begründen (vgl. Frage «Innenaufstellung» bei den Fragen zum vorsorglichen Lärmschutz bei der Installation von LWWP). Der Gemeinde sind in diesem Fall die geprüften Varianten einer innen aufgestellten LWWP sowie die aus der entsprechenden Variante resultierenden Mehrkosten für die Innenaufstellung im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Neubaus zusammenzustellen.
Erstellen des Lärmschutznachweises
Für Luft / Wasser-Wärmepumpen ist eine Berechnung nach der Vollzugsrichtlinie des Cercle Bruit vorzunehmen. Der elektronisch auszufüllende Lärmschutznachweis, sowie eine Auswahl verschiedener Pumpenhersteller und -typen sind auf der Homepage der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz zu finden.
Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpen
Anforderungen an den Lärmschutznachweis für Wärmepumpen und Klimageräte bei provisorischen Bauten
Merkblatt Energetische Anforderungen an provisorische Bauten