Im Kanton Luzern ist die Versorgung mit Wasser im Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (SRL 770) geregelt. Die Gemeinden stellen die Wasserversorgung für ihr Gebiet sicher und treffen Massnahmen in Notsituationen. Sie planen und betreiben die Wasserversorgung selber (§ 35) oder übertragen diese Aufgabe einem oder mehreren Versorgungsträgern (§ 35 Abs. 3). Allerdings verbleibt die Aufsicht über die Wasserversorgungen beim Gemeinderat (§ 40 Abs. 4).
Betreibt die Gemeinde die Wasserversorgung selber, so hat sie ein Reglement zu erlassen. Wird die Wasserversorgung einem öffentlich- oder privatrechlich organisierten Versorgungsträger übertragen, erfüllt dieser die Aufgaben, die in einem Reglement und einem Entscheid des Gemeinderates bzw. einem Vertrag beschrieben sind.
Zu den Aufgaben der Wasserversorgung gehören:
- Planung, Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Wasserversorgungsanlagen
- Erschliessen neuer Baugebiete
- Kontrolle der Schutzmassnahmen und Einschränkungen in Grundwasserschutzzonen
- Qualitätssicherung und Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetzgebung
Unsere Dienststelle ist für den Grundwasser- und Ressourcenschutz zuständig und erlässt Grundwasserschutzzonen zum Schutz von Trinkwasserfassungen. Wir betreiben ein Grund- und Quellwasserbeobachtungsnetz, bereiten Grundlagen und Kartenwerke zur Wasserbewirtschaftung auf, beurteilen geplante Eingriffe ins Grundwasser und erteilen Bewilligungen für die Nutzung von öffentlichem Grund- und Oberflächenwasser.
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (dilv) vollzieht das Lebensmittelgesetz. Sie kontrolliert das Trinkwasser, welches über Reservoirs und Verteilnetze den Haushalten, Industrie und Gewerbe zugeführt wird.