Gewässerunterhalt
Der Gewässerunterhalt besteht aus dem betrieblichen (z.B. Räumung von Treibgut, Pflege der Ufervegetation usw.) und dem baulichen Unterhalt (Instandhalten der Hochwasserschutzbauten). Umfang und Zuständigkeiten sind im kantonalen Wasserbaugesetz geregelt und auf der Website der Dienststelle vif – Naturgefahren umschrieben.
vif-Website Gewässerunterhalt
Uferpflege
Ein Teil des betrieblichen Gewässerunterhaltes ist die Uferpflege (Mähen von Uferstreifen, Gehölzepflege etc.). Sie hat unter Berücksichtigung der Heckenschutzverordnung und den Vorgaben zum Gewässerraum zu erfolgen. Mit einer ökologisch ausgerichteten Uferpflege können Behörden und Private einen vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen (siehe Merkblätter).