Grundwasser ist unser wichtigster Rohstoff. Gut 80% des Trinkwasserbedarfs des Kantons Luzern werden aus Grundwasser gedeckt - davon stammen etwa je 50% aus Quellen und aus Filterbrunnen. Um eine Verschmutzung des Trinkwassers zu verhindern sind Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Trinkwasserfassungen und Anreicherungsanlagen gemäss Art. 20 des Gewässerschutzgesetzes auszuscheiden. Grundwasserschutzzonen werden grundeigentümerverbindlich verfügt. Dabei wird unterschieden zwischen drei verschiedenen Zonen S1, S2 und S3 mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsbeschränkungen. Die Schutzzonen sind in der Gewässerschutzkarte eingetragen.