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Umwelt und Energie

Revitalisierung

In der Vergangenheit wurden etliche Fliessgewässer und Seeufer verbaut, um für die wachsende Bevölkerung Land zu gewinnen und sie vor Hochwasser zu schützen. Nach und nach zeigten sich dann aber die negativen Auswirkungen dieser Verbauungen: Lebensräume für Tiere und Pflanzen gingen verloren, Landschaften büssten an Qualität ein, die natürliche Wassereinspeisung ins Grundwasser nahm ab und das Hochwasserrisiko entgegen den früheren Annahmen zu. Mit Revitalisierungen werden nun die vielfältigen Funktionen der Gewässer wiederhergestellt. 

Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des nationalen Gewässerschutzgesetzes: Dieses sieht vor, dass bis im Jahr 2090 rund ein Viertel der verbauten Gewässerstrecken und Seeufer revitalisiert werden. Dabei geht man etappenweise vor. Der Kanton Luzern hat 2014 die prioritären Revitalisierungstrecken festgelegt: Diese Bach- und Flussabschnitte gilt es, bis 2034 zu revitalisieren. 2022 wurden die prioritären Seeufer-Revitalisierungen bestimmt. 

Revitalisierungs- und Sanierungsplanung

Revitalisierungen (BAFU)


Im Kanton Luzern ist die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) zuständig für den Wasserbau und damit auch für Revitalisierungen.

Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte

Beispiele Revitalisierungsprojekte

Wer sich für die ökologische Aufwertung eines Gewässers interessiert, bespricht sich am besten mit der Gemeinde. Diese prüft, ob eine Aufwertung im Rahmen des Gewässerunterhalts zweckmässig oder ob ein Wasserbauprojekt notwendig ist. Bei Letzterem ist das Anliegen zusammen mit der Gemeinde und der Dienststelle vif zu besprechen. Revitalisierungen werden in der Regel mit Beiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde finanziert, oder auch von Dritten gefördert (z.B. Stiftungen).