Vorgehen

Zuständigkeiten

Die Kantone sorgen für die Revitalisierung der Gewässer. Im Kanton Luzern ist die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) zuständig für den Wasserbau und damit auch für Revitalisierungen.

Vorabklärung über Gemeinde

Wer sich für die ökologische Aufwertung eines Gewässers interessiert, bespricht sich am besten mit der Gemeinde. Diese kann erkennen, ob eine Aufwertung im Rahmen des Gewässerunterhalts zweckmässig oder ob ein Wasserbauprojekt notwendig ist. Bei Letzterem ist das Anliegen zusammen mit der Gemeinde und der Dienststelle vif zu besprechen.

Finanzierung

Revitalisierungen werden in der Regel mit Beiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde finanziert. Voraussetzung dafür ist, dass die notwendigen Mittel bei den genannten Stellen budgetiert sind. Revitalisierungen werden auch von Dritten (Stiftungen, Fonds usw.) gefördert.

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