Strategische Planung des Kantons Luzern
Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, die Gewässer zu revitalisieren und die Umsetzung dazu in einer strategischen Planung aufzuzeigen. Zudem sind die Kantone zusammen mit den Inhabern von Wasserkraftnutzungen verpflichtet, die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu beseitigen und die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu planen.
Die unten aufgeführten Planungen wurden für die Fliessgewässer im Dezember 2014, für die Seeufer im Dezember 2022 fertiggestellt und vom Regierungsrat des Kantons Luzern verabschiedet.
Revitalisierung Seeufer
Bericht ohne Beilagen
Beilage B1a Nutzen Vierwaldstättersee
Beilage B1b Massnahmen Vierwaldstättersee
Beilage B2a Nutzen Sempachersee
Beilage B2b Massnahmen Sempachersee
Beilage 3 Begründung Änderungen GIS-Nutzen
Revitalisierung Fliessgewässer
Bericht ohne Anhang
Anhang 1a: Einzugsgebiet 1 (Baldeggersee, Hallwilersee, Wyna)
Anhang 1b: Einzugsgebiet 2 (Sempachersee, Suhre)
Anhang 1c: Einzugsgebiet 3 (Wigger, Luthern, Pfaffneren, Rot)
Anhang 1d: Einzugsgebiet 4 (Reuss, Vierwaldstättersee, Zugersee)
Anhang 1e: Einzugsgebiet 5 (Kleine Emme, Ilfis)
Anhänge 2 und 3: Methodenbeschreibung und Datenmodell
Sanierung Geschiebehaushalt
Bericht ohne Anhang
Einzugsgebiet Seetal und Wynental: Beilage 1 Karte 1
Einzugsgebiet Sempachersee und Surental: Beilage 2 Karte 2
Einzugsgebiet Wigger, Luthern, Pfaffnern, Rot: Beilage 3 Karte 3
Einzugsgebiet Reuss, Vierwaldstättersee, Zugersee: Beilage 4 Karte 4
Einzugsgebiet Kleine Emme und Ilfis: Beilage 5 Karte 5
Sanierung Fischgängigkeit
Bericht mit Anhang (alle Einzugsgebiete)