Bis ins Jahr 2090 müssen rund ein Viertel der verbauten Gewässerstrecken und Seeufer revitalisiert werden. Zudem sind die Kantone zusammen mit den Inhabern von Wasserkraftanlagen verpflichtet, die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu beseitigen und die notwendigen Sanierungsmassnahmen zu planen. Die prioritären Revitalisierungsstrecken resp. Wasserkraftanlagen sind in den strategischen Planungen des Kantons Luzern enthalten.
Fliessgewässer
Im Kanton Luzern erstreckt sich das Fliessgewässernetz über eine Länge von insgesamt 3'700 Kilometer. Etwa 30 bis 40 Prozent dieser Strecken gelten aufgrund der teils massiven Verbauungen als beeinträchtigt. Bis ins Jahr 2090 gilt es also eine Strecke von rund 300 Kilometer zu revitalisieren (ca. vier Kilometer pro Jahr). Weiter sind an den mittleren und grösseren Fliessgewässern des Kantons pro Jahr rund zehn Fischwanderhindernisse abzubauen. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen und Flüssen Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Neben der Biodiversität profitieren auch Naherholung und Hochwasserschutz.
Die erste Revitalisierungsplanung von 2014 umfasst den Zeitraum bis 2034. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen insgesamt 73 km revitalisiert werden. In der Planung wurden diejenigen Gewässerabschnitte identifiziert, bei denen Revitalisierungen für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand den grössten Nutzen bringen. Die Planung wird alle zwölf Jahre aktualisiert.
Revitalisierung Fliessgewässer - Strategische Planung 2014: Bericht ohne Anhang
Anhang 1a: Einzugsgebiet 1 (Baldeggersee, Hallwilersee, Wyna)
Anhang 1b: Einzugsgebiet 2 (Sempachersee, Suhre)
Anhang 1c: Einzugsgebiet 3 (Wigger, Luthern, Pfaffneren, Rot)
Anhang 1d: Einzugsgebiet 4 (Reuss, Vierwaldstättersee, Zugersee)
Anhang 1e: Einzugsgebiet 5 (Kleine Emme, Ilfis)
Anhänge 2 und 3: Methodenbeschreibung und Datenmodell
Seeufer
Rund 100 Kilometer beträgt die Länge der Seeufer der acht grössten ganz oder teilweise im Kanton Luzern gelegenen Seen. Viele dieser Uferabschnitte sind nicht mehr in einem natürlichen Zustand. Revitalisierungen sollen dazu beitragen, dass sich ein verbauter Uferabschnitt wieder zu einem natürlichen oder naturnahen Lebensraum entwickeln kann.
Im Dezember 2022 hat der Regierungsrat die strategische Planung für die Revitalisierung der Seeufer im Kanton Luzern verabschiedet. Sie sieht vor, dass 25 Uferabschnitte an Vierwaldstätter- und Sempachersee mit einer Länge von knapp sieben Kilometern bis ins Jahr 2042 revitalisiert werden.
Revitalisierung Seeufer - Strategische Planung 2022
Beilage B1a Nutzen Vierwaldstättersee
Beilage B1b Massnahmen Vierwaldstättersee
Beilage B2a Nutzen Sempachersee
Beilage B2b Massnahmen Sempachersee
Beilage 3 Begründung Änderungen GIS-Nutzen
Sanierung Fischgängigkeit und Geschiebehaushalt
Die Nutzung von Wasserkraft kann Gewässerlebensräume und die Fischwanderung empfindlich beeinträchtigen. Ein gestörter Geschiebehaushalt kann negative Auswirkungen auf die Gewässerlebensräume, den Hochwasserschutz oder das Grundwasser haben. Der Kanton Luzern hat auch hier Sanierungsplanungen erarbeitet und Prioritäten für deren Umsetzungen zu definiert.
Karte Sanierung Wasserkraft (Fischgängigkeit, Geschiebe, Schwall-Sunk)
Sanierung Fischgängigkeit - Strategische Planung 2014 (lawa)
Sanierung Geschiebehaushalt - Strategische Planung 2014
Einzugsgebiet Seetal und Wynental: Beilage 1 Karte 1
Einzugsgebiet Sempachersee und Surental: Beilage 2 Karte 2
Einzugsgebiet Wigger, Luthern, Pfaffnern, Rot: Beilage 3 Karte 3
Einzugsgebiet Reuss, Vierwaldstättersee, Zugersee: Beilage 4 Karte 4
Einzugsgebiet Kleine Emme und Ilfis: Beilage 5 Karte 5
Aufwertung und Schutz der Gewässer (BAFU)
Plattform Renaturierung