Der Kanton Luzern fördert automatische Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern oder von Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz Holzfeuerungen - Kanton Luzern. Bei kleinen Holz-Zentralheizungen bis 70 kW müssen periodisch Emissionen gemessen werden Kleine Holzfeuerungen bis 70 kW (naturbelassenes Holz) - Kanton Luzern. Grosse Restholzfeuerungen von 40 bis 70 kW dienen nicht nur der Energiegewinnung, sondern haben gleichzeitig einen Entsorgungszweck. Die Kontrolle der Feuerungen wird durch die Dienststelle uwe durchgeführt Holzfeuerungen 40 bis 70 kW (Restholz) - Kanton Luzern.