Biogas

Durch die Vergärung geeigneter Biomasse entsteht Biogas. Biogas ist ein Gemisch, das zu rund zwei Dritteln aus Methan und zu einem Drittel aus Kohlendioxid besteht. Die Erzeugung dieses Gases erfolgt in Vergärungsanlagen (Biogasanlagen), in denen Bakterien die organische Substanz, welche in der Biomasse enthalten ist, abbauen. Geeignete Ausgangsstoffe für die Vergärung sind z.B. Gülle, Mist, Bioabfälle oder Klärschlamm. Biogas lässt sich vielfältig nutzen. Es kann gereinigt und aufbereitet direkt ins Erdgasnetz eingespiesen oder in Blockheizkraftwerken zur Produktion von Strom und Wärme genutzt werden. 


Biogasanlagen im Kanton Luzern

In den letzten Jahren wurden im Kanton Luzern grosse Biogasanlagen errichtet. Im Kanton Luzern gibt es in 2024 insgesamt 32 Anlagen, welche Biogas energetisch verwerten: 13 Abwasserreinigungsanlagen, 6 industrielle Anlagen und 13 landwirtschaftliche Co-Vergärungsanlagen. Alle Anlagen produzieren mittels Blockheizkraftwerk Strom und Wärme, nur zwei speisen Biogas zusätzlich in das Gasnetz ein.

Derzeit befindet sich die kantonale Biogasstrategie aus 2013 in der Überarbeitung. Erste Analysen zum Potenzial von Biogas (unter «Biomasse unverholzt») wurden im Fachbericht zu den Potenziale der erneuerbaren Energieproduktion im Kanton Luzern aus 2024 zusammengefasst. Aus dem Bericht geht bspw. heraus, dass die Stromproduktion aller Biogasanlagen im Jahr 2022 58 GWh und die aus dieser Stromproduktion abgeschätzte genutzte Wärme 81 GWh betrug. Zum Vergleich: in der Schweiz gibt es ca. 100 Biogasanlagen, von denen rund 40 in das Gasnetz einspeisen, mit insgesamt ca. 400 GWh (VSG Jahresstatistik, 2023).


Biogas beim Heizungsersatz

Des Weiteren hat Biogas im Kanton Luzern eine Bedeutung beim Heizungsersatz. Gemäss aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) darf nach einem Heizungsersatz der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90% des massgebenden Bedarfs nicht überschreiten. Um diese Vorgabe einzuhalten, wurden elf Standardlösungen vordefiniert. Im Kanton Luzern kann die Anforderung beim Ersatz einer Gasheizung jedoch noch mit einer weiteren Lösungsvariante - dem Einsatz von 20% Biogas während 20 Jahren - erfüllt werden. Die Details zur Lösung mit Biogas sind im Kapitel "Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz" der Luzerner Hinweisen für die Vollzugspraxis nachzulesen.