Wind

Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur wichtig zur Erreichung der Klimaziele, er ist auch für die sichere Energieversorgung von grosser Bedeutung. Zwei Drittel des Windstroms wird im Winter produziert. Damit ist er für die Versorgungssicherheit systemrelevant und kompensiert die Solar- und Wasserkraft, die im Winter weniger produzieren.


Kantonale Ausbauziele von Windenergie 

Folgende Zielwerte wurden für den Ausbau der Windenergie im Kanton Luzern festgelegt:

− Produktion bis 2035: 100 GWh/a (Vergleich: Produktion 2020 rund 3.5 GWh/a),
− Produktion bis 2050: 250 GWh/a

Das Ausbauziel von 250 GWh/a entspricht rund einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton Luzern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind (je nach Grösse) 30 bis 60 Windenergieanlagen notwendig.

Stand der Entwicklung der Projekte in Windenergiegebieten

Die erste Windenergieanlage im Kanton Luzern ging 2005 in der Unesco-Biosphäre Entlebuch in Betrieb. 2011 und 2013 wurde je eine weitere Anlage gebaut. Im Richtplan des Kantons Luzern sind insgesamt 22 Windenergiegebiete festgelegt. In einigen dieser Windenergiegebiete sind weitere konkrete Projekte geplant – in anderen laufen erste Abklärungen oder Machbarkeitsstudien. Wie weit diese Projekte fortgeschritten sind und welchen Beitrag sie künftig zur Stromproduktion leisten sollen, zeigt eine Karte zu den Windenergiegebieten des Kantons Luzern.

Zur Karte Windenergie


Beschleunigtes Verfahren für Grosswindenergieanlagen

Seit dem 1. Januar 2025 ist im Kanton Luzern das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) in Kraft. Dieses neue Verfahren hat zum Ziel, die Planungs- und Bewilligungsverfahren von Grosswindenergieanlagen, welche im kantonalen Richtplan festgelegt sind, zu beschleunigen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum neuen Verfahren
Wegleitung kPGV
Leitfaden Partizipation Wind
Merkblatt Kantonaler Nutzungsplan Windenergieanlagen 


Anforderungen an Kleinwindenergieanlagen

Das Interesse an Kleinwindenergieanlagen wächst und immer mehr Personen suchen nach einer dezentralen, umweltfreundlichen Möglichkeit, Energie zu produzieren.
Das Merkblatt zu Kleinwindenergieanlagen präzisiert die Anforderungen an Kleinwindenergieanlagen und konkretisiert, wie die Einhaltung der Gesetzgebung gewährleistet werden kann. 

Kontakt

Fragen zum kPGV: 
Judith Schmutz 
041 228 36 75

Fragen zu Windenergie:
Sibylle Landolt
041 228 69 13