Wind
Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur wichtig zur Erreichung der Klimaziele, er ist auch für die sichere Energieversorgung von grosser Bedeutung. Zwei Drittel des Windstroms wird im Winter produziert. Damit ist er für die Versorgungssicherheit systemrelevant und kompensiert die Solar- und Wasserkraft, die im Winter weniger produzieren. Der Windenergieausbau erlaubt es der Schweiz und dem Kanton Luzern, ihre Abhängigkeit vom Ausland zu verringern und die Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten.
Windenergie im Kanton Luzern?
Grosswindenergieanlagen
Kleinwindenergieanlagen
Auf folgenden Webseiten finden Sie Wissenswertes und zahlreiche FAQs allgemein zum Thema Windenergie:
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Die erste Windenergieanlage im Kanton Luzern ging 2005 in der Unesco-Biosphäre Entlebuch in Betrieb. 2011 und 2013 wurde je eine weitere Anlage gebaut. Weitere Anlagen sind derzeit in Planung.
In 2020 hat der Kanton Luzern sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überarbeitet und die Grundlage für die weiteren Planungsschritte von Windenergieanlagen geschaffen. Das Konzept bildet die Basis für die Festlegung der Windeignungsgebiete und damit der möglichen Standorte für Windenergieanlagen im kantonalen Richtplan. Insgesamt wurden 22 (zum Teil) neue Gebiete aufgeführt. Eine Studie des Bundesamtes für Energie (BFE) aus dem Jahr 2022 weist für den Kanton Luzern ein Potential von 1’090 GWh/Jahr aus. Basierend auf den Erkenntnissen des Windenergiekonzepts wurden folgende Zielwerte für den Ausbau der Windenergie im Kanton Luzern festgelegt:
− Produktion bis 2035: 100 GWh/a (Vergleich: Produktion 2020 rund 3.5 GWh/a),
− Produktion bis 2050: 250 GWh/a
Das Ausbauziel von 250 GWh/a entspricht rund einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton Luzern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind (je nach Grösse) 30 bis 60 Windenergieanlagen notwendig.
Visualisierung Eignungsgebiete Wind
Grosswindenergieanlagen
Seit dem 1. Januar 2025 ist im Kanton Luzern das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) in Kraft. Dieses neue Verfahren hat zum Ziel, die Planungs- und Bewilligungsverfahren von Grosswindenergieanlagen, welche im kantonalen Richtplan festgelegt sind, zu beschleunigen.
Die Wegleitung zum kantonalen Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für die Realisierung von Windenergieanlagen beschreibt den Prozess des kPGV und richtet sich in erster Linie an die Gesuchstellenden: an Anlageplanende, Bauherrschaften, Investorinnen und Investoren sowie Gemeinden, auf deren Gebiet Windenergieanlagen realisiert werden sollen. Zudem soll die Wegleitung für die Beteiligten Transparenz und Klarheit im Verfahrensablauf schaffen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an plangenehmigung-wind@lu.ch
Wegleitung zum kantonalen Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für die Realisierung von Windenergieanlagen
Im Konzept Windenergie 2020 des Kanton Luzerns wurden potenzielle Windenergiegebiete aufgeführt, die sich für die Erstellung von grossen Windenergieanlagen eignen. Kleinwindenergieanlagen für den dezentralen Bedarf sind nicht Teil des Konzeptes. Das Interesse an Kleinwindenergieanlagen wächst und immer mehr Personen suchen nach einer dezentralen, umweltfreundlichen Möglichkeit, Energie zu produzieren.
Das Merkblatt zu Kleinwindenergieanlagen präzisiert die Anforderungen an Kleinwindenergieanlagen und konkretisiert, wie die Einhaltung der Gesetzgebung gewährleistet werden kann. Zudem werden die Grundsätze des Planungs- und Bewilligungsprozesses für Kleinwindenergieanlagen näher erläutert. Zielgruppe des Merkblattes sind Gesuchstellende, Gemeinden sowie weitere interessierte Personen.
Merkblatt Kleinwindenergieanlagen