Von Fluglärm betroffen ist im Kanton Luzern die Bevölkerung rund um den Militärflugplatz Emmen und in der Umgebung der zivil genutzten Flugfelder Triengen und Neudorf-Beromünster.
Militärflugplatz Emmen
In der Nähe des Flugplatzes Emmen werden die massgebenden Immissionsgrenzwerte bei mehreren Häusern überschritten. Zuständige Behörde für den Lärmschutz bzw. den Vollzug der Lärmschutzverordnung ist das eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Betreiberin des Flugplatzes ist die Schweizer Luftwaffe.
Bei Fragen und Anliegen zu Fluglärm bitten wir Sie, direkt die Fachstelle Fluglärm der Schweizer Luftwaffe zu kontaktieren:
Schweizer Luftwaffe
Fachstelle Fluglärm (admin.ch)
Militärflugplatz Dübendorf
Postfach 1072
CH-8600 Dübendorf
Infoline: 0800 002 110
Kontaktformular Fluglärm (admin.ch)
Fragen und Anliegen zum Flugbetrieb im Allgemeinen können direkt beim Flugplatzkommando Emmen unter nachfolgender Telefonnummer (Mailbox) oder E-Mailadresse angebracht werden.
Telefon: 058 461 32 59
E-Mail: triage-flpl-emm.lw@vtg.admin.ch
Homepage: flpl-emm (admin.ch)
Zivile Flugplätze
Zuständig für den Vollzug der Lärmschutzvorschriften bei zivilen Flugplätzen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL erstellte 1993 für die beiden zivilen Flugfelder im Kanton Luzern je einen Lärmbelastungskataster. Die Immissionsgrenzwerte werden in der Umgebung beider Flugfelder sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch in bestehenden Bauzonen eingehalten.
Lärmbelastungskataster für zivile Flugplätze