Die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung hat Spuren in Boden und Untergrund hinterlassen. Durch den einstmals sorglosen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen in Industrie und Gewerbe sowie durch die Entsorgung von Abfällen ohne ausreichende Umweltschutzmassnahmen sind in der Vergangenheit über lange Zeit Schadstoffe in den Untergrund gelangt. Auch Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten haben zu Belastungen des Untergrunds geführt.
Unter belasteten Standorten versteht man Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte, welche durch Abfälle oder Schadstoffe nachweislich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit belastet sind. Solche Belastungen können in einzelnen Fällen Mensch und Umwelt gefährden. Wenn ein belasteter Standort aufgrund seiner schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden muss, spricht man von einer Altlast
Die gesetzliche Aufgabe des Kantons ist es, belastete Standorte in einem öffentlich zugänglichen Kataster zu erfassen und Massnahmen zum Schutz der Umwelt zu verlangen.