Damit die Belastungssituation neu überprüft oder der Eintrag im KbS gelöscht wird, muss anhand zusätzlicher Informationen gezeigt werden, dass eine Belastung am Standort (oder auf Teilflächen davon) ausgeschlossen werden kann. Sollten solche Informationen vorliegen, bitten wir Sie, die Unterlagen und die Gründe für eine Neubeurteilung bei der Dienststelle Umwelt und Energie einzureichen.
Wichtig: Eine Neubeurteilung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich und der KbS wird laufend den veränderten Standortkenntnissen angepasst. Liegen wesentliche neue Erkenntnisse vor – zum Beispiel aufgrund einer zwischenzeitlich durchgeführten altlastenrechtlichen Untersuchung – können Sie bei der Dienststelle Umwelt und Energie eine Neubeurteilung des Standorts beantragen.