Kataster der belasteten Standorte (KbS)

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) verpflichtet die Kantone, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu führen. Unter einem Kataster versteht man ein Register bzw. eine (Informations-)Sammlung mit räumlichem Bezug. Der KbS ist also eine Datenbank von belasteten Standorten, welche unter anderem Informationen zur geographischen Lage und Bewertung der Standorte enthält.


Erstellung des Katasters der belasteten Standorte (KbS)

Im KbS sind ausschliesslich Standorte aufgeführt, bei welchen eine Belastung feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Für die Erstellung des KbS wurden Karten, Pläne, Branchenverzeichnisse und Archive ausgewertet sowie Ortskundige befragt.
Die belasteten Standorte werden anfangs in unbedenkliche Standorte (Beurteilung «belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten») oder untersuchungsbedürftige Standorte unterteilt. Der Katastereintrag und die entsprechende Kategorie werden dem Grundeigentümer in einem Ankündigungsschreiben mitgeteilt. Detailliertere Erläuterungen zu den Gründen für die aktuellen Ankündigungen sind im Merkblatt Vervollständigung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) und Handlungsoptionen für die betroffenen Grundeigentümerschaften festgehalten.

Die belasteten Standorte werden in folgende Kategorien aufgeteilt:

  • Ablagerungsstandorte
    Deponien und andere Abfallablagerungen (stillgelegt oder in Betrieb)
  • Betriebsstandorte
    Betriebe, in denen umweltgefährdende Stoffe eingesetzt wurden (stillgelegt oder in Betrieb)
  • Unfallstandorte
  • Schiessanlagen

Der KbS des Kanton Luzern enthält zurzeit rund 900 Standorte und wird laufend neuen Erkenntnissen angepasst. Dabei werden Informationen aus Berichterstattung für Untersuchs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sowie Bauvorhaben berücksichtigt. Liegen neue, wesentliche Erkenntnisse zu einem belasteten Standort vor, kann bei der Dienststelle Umwelt und Energie eine Neubeurteilung beantragt werden.

Ein Standort wird aus dem KbS gelöscht, wenn er nachweislich keine Belastung des Untergrundes aufweist oder wenn die Belastung nachweislich beseitigt worden ist.


Zweck des KbS

Der Kataster der belasteten Standorte

  • gibt Auskunft über bestehende Belastungen des Untergrundes
  • teilt die erfassten Standorte ein in

    - unbedenkliche belastete Standorte
    - Standorte, die weiter untersucht werden müssen
    - Standorte, die überwacht werden müssen
    - Standorte, die saniert werden müssen (Altlasten)

  • dient als Planungsgrundlage für Behörden, Planungsbüros und Grundstückeigentümer/innen bei anstehenden Vorhaben wie Handänderungen, Grundstücksverkauf/-kauf, Bauten oder Nutzungsänderungen;
  • informiert Betroffene (z.B. Standortinhaber/innen, Bauherrschaften, Immobilienmakler/innen, Banken, Versicherungen und Anwohner/innen).

Katasterauskünfte

Kostenlose Informationen zu belasteten Standorten können im Geoportal Kanton Luzern eingesehen werden.

Schriftliche Auskünfte der Dienststelle Umwelt und Energie zu belasteten Standorten sind kostenpflichtig (Fr. 75.-). Bitte verwenden Sie dafür das 
Antragsformular.


Ihr Grundstück ist im Kataster der belasteten Standorte erfasst. Was müssen sie tun?


Melde- und Informationspflicht

Auch Grundstücke, welche nicht im Kataster der belasteten Standorte aufgenommen wurden, können Belastungen im Untergrund aufweisen. Wird bei einem Bauvorhaben auf einem Grundstück unerwartet verunreinigter Aushub gefunden (sogenannte Bauherrenüberraschung), muss unverzüglich die Dienststelle Umwelt und Energie informiert werden.

Die Bauherrschaft muss in der Folge altlasten- und abfallrechtliche Abklärungen treffen, sowie ein Aushub- und Entsorgungskonzept (AEK) mit baubedingter Gefährdungsabschätzung erstellen lassen (siehe auch Bauen und Verkaufen). Falls die Gefahr besteht, dass von der Belastung schädliche oder lästige Einwirkungen ausgehen, muss zur Beurteilung und Klassierung des Standorts eine altlastenrechtliche Voruntersuchung und eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden. Anschliessend wird der Standort gemäss Altlasten-Verordnung beurteilt.


Kataster auf Bundesebene

Neben dem vom Kanton geführten KbS existieren weitere, auf Bundesebene geführte Kataster mit belasteten Standorten:


Nützliche Links

Geoportal Kanton Luzern


Umwelt und Energie (uwe)

Fachbereich Altlasten

Libellenrain 15

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


     

Öffnungszeiten

08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

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