Im KbS sind ausschliesslich Standorte aufgeführt, bei welchen eine Belastung feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Für die Erstellung des KbS wurden Karten, Pläne, Branchenverzeichnisse und Archive ausgewertet sowie Ortskundige befragt.
Die belasteten Standorte werden anfangs in unbedenkliche Standorte (Beurteilung «belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten») oder untersuchungsbedürftige Standorte unterteilt. Der Katastereintrag und die entsprechende Kategorie werden dem Grundeigentümer in einem Ankündigungsschreiben mitgeteilt. Detailliertere Erläuterungen zu den Gründen für die aktuellen Ankündigungen sind im Merkblatt Vervollständigung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) und Handlungsoptionen für die betroffenen Grundeigentümerschaften festgehalten.
Die belasteten Standorte werden in folgende Kategorien aufgeteilt:
- Ablagerungsstandorte
Deponien und andere Abfallablagerungen (stillgelegt oder in Betrieb)
- Betriebsstandorte
Betriebe, in denen umweltgefährdende Stoffe eingesetzt wurden (stillgelegt oder in Betrieb)
- Unfallstandorte
- Schiessanlagen
Der KbS des Kanton Luzern enthält zurzeit rund 900 Standorte und wird laufend neuen Erkenntnissen angepasst. Dabei werden Informationen aus Berichterstattung für Untersuchs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sowie Bauvorhaben berücksichtigt. Liegen neue, wesentliche Erkenntnisse zu einem belasteten Standort vor, kann bei der Dienststelle Umwelt und Energie eine Neubeurteilung beantragt werden.
Ein Standort wird aus dem KbS gelöscht, wenn er nachweislich keine Belastung des Untergrundes aufweist oder wenn die Belastung nachweislich beseitigt worden ist.