Umwelt und Energie

Bauen auf belasteten Standorten

Bauen auf belasteten Standorten ist grundsätzlich möglich, es müssen dabei aber einige Besonderheiten beachtet werden. Gemäss Art. 3 der Altlasten-Verordnung darf nur gebaut werden, wenn

  • der Standort nicht sanierungsbedürftig ist und durch das Vorhaben nicht sanierungsbedürftig wird
  • die spätere Sanierung nicht wesentlich erschwert wird oder wenn der Standort gleichzeitig mit dem Bauvorhaben saniert wird.

Wer auf einem belasteten Standort mit Untersuchungs-, Überwachungs- oder Sanierungsbedarf bauen will, muss die Belastungssituation und allfällige Massnahmen vor der Baueingabe abklären lassen.

Die notwendigen Abklärungen und Untersuchungen sollten bereits möglichst früh bei der Planung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden, um Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren und bei der Ausführung des Bauvorhabens zu vermeiden. Wir empfehlen bereits in der Planungsphase ein Fachbüro für Altlasten beizuziehen.

Weitere Informationen zum Thema Bauen auf belasteten Standorten sind in der BAFU Vollzugshilfe Bauvorhaben und belastete Standorte verfügbar.


Aushub und Entsorgung

Wenn auf einem belasteten Standort (auch ohne Untersuchungs-, Überwachungs- oder Sanierungsbedarf) gebaut wird, fällt in der Regel verschmutztes Aushubmaterial an. Für dieses Aushubmaterial muss gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) spätestens mit Baueingabe ein Aushub- und Entsorgungskonzept (AEK) eingereicht werden. Teil des AEK ist eine baubedingte Gefährdungsabschätzung, in der aufgezeigt werden muss, dass die obengenannten Bedingungen für das Bauvorhaben erfüllt sind. Die Anforderungen an das AEK können Sie der uwe-Arbeitshilfe entnehmen.

Arbeitshilfe - Aushub- und Entsorgungskonzept 

Falls weniger als 300 m3 verschmutztes Aushubmaterial sowie keine Sonder- und Flüssigabfälle anfallen, kann auf das AEK verzichtet werden. Anstelle des AEK muss mit der Baueingabe mitgeteilt werden, welches Altlastenbüro für die Aushubbegleitung zugezogen wird.

In beiden Fällen ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Aushubbegleitung der Dienststelle Umwelt und Energie ein Schlussbericht einzureichen. 

Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI)

Entsorgungserklärung für Bauabfälle




Umwelt und Energie (uwe)

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Postfach 3439

6002 Luzern

Standort



     

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