Altlastenbearbeitung
Die Altlastenbearbeitung umfasst mehrere Schritte, in denen beurteilt wird, ob ein Standort überhaupt sanierungsbedürftig und damit eine Altlast ist. Ein grosser Teil der im KbS als untersuchungsbedürftig erfassten Standorte kann nach der Voruntersuchung als «belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig» beurteilt werden und nur ein kleiner Teil der Standorte stellt sich als überwachungs- oder sanierungsbedürftig heraus. Die altlastenrechtliche Bearbeitung dieser Standorte muss durch den Inhaber/die Inhaberin (Realleistungspflicht) mit einem Fachbüro und im Dialog mit der Dienststelle Umwelt und Energie durchgeführt werden (siehe uwe Merkblatt Verfahrensablauf der Altlastenbearbeitung im Kanton Luzern).
Hinweis: Da die Situation bei verschiedenen Schiessanlagen im Normalfall ähnlich ist, wurden dafür eigene Vorgehen definiert und es wird an dieser Stelle nicht darauf eingegangen. Mehr zu Schiessanlagen können Sie hier finden.
Voruntersuchung
Für belastete Standorte, die von der Dienststelle Umwelt und Energie als untersuchungsbedürftig beurteilt worden sind, muss eine Voruntersuchung durch ein Fachbüro durchgeführt werden. Die Voruntersuchung besteht aus einer historischen Untersuchung mit Pflichtenheft für die technische Untersuchung, sowie einer technischen Untersuchung. Das Pflichtenheft muss durch die Dienststelle Umwelt und Energie bewilligt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchung lässt sich ein Standort als
- weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig
belastet, jedoch mit geringem Risiko für momentane oder zukünftige Einwirkung auf die Umwelt
- überwachungsbedürftig
Potential, dass der Standort in Zukunft sanierungsbedürftig wird
- sanierungsbedürftig
Schädliche oder lästige Einwirkung auf die Umwelt oder konkrete Gefahr dafür
beurteilen. In einigen Fällen kann bereits die historische Untersuchung eine Beurteilung als «weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig» zulassen.
Arbeitshilfe – Historische Untersuchung und Pflichtenheft für Technische Untersuchung
Arbeitshilfe – Technische Untersuchung
Besteht der Wunsch, die Untersuchungen bereits vor der Aufforderung durchzuführen (z.B. aufgrund eines Bauvorhabens oder weil das belastete Grundstück verkauft werden soll), empfehlen wir mit dem Fachbereich Altlasten der Dienststelle Umwelt und Energie Kontakt aufzunehmen.
Detailuntersuchung
Wenn bei der Voruntersuchung schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt festgestellt worden sind und der Standort als sanierungsbedürftig (Altlast) beurteilt wurde, folgt eine Detailuntersuchung, in welcher die Belastung genauer untersucht wird. Mit der Detailuntersuchung sollen Angaben zum Ausmass und zur Lage der Belastungen gewonnen werden. Nach der Detailuntersuchung wird die Dringlichkeit der Sanierung und die Sanierungsziele festgelegt.
Arbeitshilfe - Detailuntersuchung
Überwachung
In manchen Fällen liegt ein grosses Gefährdungspotential vor, aber die Grenzwerte für einen Sanierungsbedarf sind nicht überschritten. Solche Standorte müssen überwacht werden um einen allfälligen Sanierungsbedarf so früh wie möglich zu erkennen. In diesen Fällen muss ein Überwachungskonzept erstellt und von der Dienststelle Umwelt und Energie genehmigt werden.
Arbeitshilfe – Überwachungskonzept
Sanierung
Nur wenn ein belasteter Standort sanierungsbedürftig ist, spricht man im rechtlichen Sinn von einer Altlast. Solche Standorte müssen nach den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes und der Altlasten-Verordnung innerhalb einer angemessenen Frist saniert werden. Sanierungsprojekte und -berichte müssen gemäss den Vollzugshilfen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erstellt werden. Wichtig ist während der gesamten Sanierung eine regelmässige Rücksprache mit der Dienststelle Umwelt und Energie.
BAFU Vollzugshilfen
Rolle der Dienststelle Umwelt und Energie
Die Dienststelle Umwelt und Energie ist für den Vollzug der Altlasten-Verordnung im Kanton Luzern zuständig. Sie begleitet alle altlastenrechtlich relevanten Vorgänge und
- führt den Kataster der belasteten Standorte,
- fordert zu Untersuchungen auf,
- genehmigt Untersuchungsberichte und
- entscheidet über das altlastenrechtliche Vorgehen.
Daher muss der Dienststelle Umwelt und Energie nach jedem Untersuchungsschritt ein vollständiger (elektronischer) Bericht zur Genehmigung eingereicht werden.
Änderung der Ausgangslage
Bei belasteten Standorten, bei denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind oder die weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig sind, erübrigen sich normalerweise weiteren Untersuchungen. Ein Bauvorhaben oder Änderungen der Situation (z.B. Nutzungsänderungen, neue Erkenntnisse, Änderungen der gesetzlichen Grundlagen) können allerdings eine Neubeurteilung notwendig machen.
Sehen Sie sich dazu auch den Abschnitt Bauen auf belasteten Standorten an.