Schiesslärm

Im Kanton Luzern sind 62 Schiessanlagen in Betrieb (Jahr 2014). Laut Schiesslärmkataster werden im Kanton rund 80 Liegenschaften übermässig mit Schiesslärm belastet.

300-Meter-Schiessanlagen

Die Lärmsanierung bei den 300-Meter-Schiessanlagen ist im Kanton Luzern abgeschlossen. Einige Anlagen wurden geschlossen, andere zusammengelegt, oder es wurden bauliche Lärmschutzmassnahmen getroffen. Trotzdem können bei 33 Schiessanlagen die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Weil das Weiterführen des Schiessbetriebs im öffentlichen Interesse liegt (z.B. obligatorisches Schiessen, Gesamtverteidigung), dürfen diese Anlagen weiterhin betrieben werden.

Für jede Anlage ist ein verbindlicher Schiessbetrieb definiert (maximale Anzahl von Schiesshalbtagen pro Jahr), an den sich die Schützenvereine halten müssen.
Schiesslärmkataster des Kantons Luzern (300-Meter-Anlagen)

 

25- und 50-Meter-Schiessanlagen

Bis Ende 2016 müssen auch die 25- und 50-Meter-Anlagen (Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) lärmsaniert sein. Die Erweiterung des Schiesslärmkatasters ist im Aufbau, die Lärmsanierung in Planung.


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