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Fluglärm

Von Fluglärm betroffen ist im Kanton Luzern die Bevölkerung rund um den Militärflugplatz Emmen und in der Umgebung der zivil genutzten Flugfelder Triengen und Neudorf-Beromünster.

Militärflugplatz Emmen

In der Nähe des Flugplatzes Emmen werden die massgebenden Immissionsgrenzwerte bei mehreren Häusern überschritten. Zuständige Behörde für den Lärmschutz bzw. den Vollzug der Lärmschutzverordnung ist das eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Betreiberin des Flugplatzes ist die Schweizer Luftwaffe.
Reklamationen wegen Fluglärm sind entweder direkt an das Flugplatzkommando Emmen (Tel. +41 58 461 31 11) oder an die Fachstelle Fluglärm der Schweizer Luftwaffe, Militärflugplatz Dübendorf, Postfach 1072, CH-8600 Dübendorf (Tel. 0800 002 440) zu richten. Alternativ kann Kontaktformular
https://www.vtg.admin.ch/de/organisation/kdo-op/lw/luftwaffe-und-umwelt/fluglaerm-kontaktformular.html verwendet werden.
Militärflugplatz Emmen

Zivile Flugplätze

Zuständig für den Vollzug der Lärmschutzvorschriften bei zivilen Flugplätzen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL erstellte 1993 für die beiden zivilen Flugfelder im Kanton Luzern je einen Lärmbelastungskataster. Die Immissionsgrenzwerte werden in der Umgebung beider Flugfelder sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch in bestehenden Bauzonen eingehalten.
Lärmbelastungskataster für zivile Flugplätze

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