In der Stadt Luzern sowie entlang der stark frequentierten Eisenbahnlinien Luzern – Zürich und Luzern – Basel ist die Belastung durch Eisenbahnlärm erheblich. Bei verschiedenen Liegenschaften werden die Immissionsgrenzwerte überschritten. Obwohl entlang von anderen Eisenbahnlinien die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, ist bei der Planung von neuen Wohngebieten die bestehende Lärmbelastung zu beachten.
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Das BAV ist verantwortlich für den Lärmbelastungskataster, für Lärmschutzmassnahmen entlang der Eisenbahnlinien und für deren Sanierung.
Kataster Eisenbahnlärm
Projektstand Lärmsanierungen