Entnahmen aus (Oberflächen-)Gewässern
Wasser aus Fliessgewässern und Seen kann als Brauchwasser, zur Bewässerung oder zum Heizen und Kühlen verwendet werden. Mit Ausnahme der grossen Seen (Vierwaldstätter-, Baldegger- und Sempachersee) und deren Abflüsse (Reuss, Aabach, Suhre) eignen sich die Gewässer des Kantons Luzern nur begrenzt für solche Nutzungen. Die Gewässer haben in der Regel eine zu geringe Wasserführung. Ausserdem sind wegen Einleitungen von gereinigtem Abwasser aus Kläranlagen erhöhte Restwassermengen zu berücksichtigen. Bei Entnahmen aus den Mittellandseen sind die Vorgaben der jeweiligen Schutzverordnung zu berücksichtigen.
Wasserentnahmen bis 300 Minutenliter Pumpenleistung sowie einmalige, zeitlich begrenzte oder saisonale Entnahmen ohne feste Einbauten sind bewilligungspflichtig. Bewilligungsbehörde ist unsere Dienststelle.
Über Entnahmen von mehr als 300 Minutenliter wird im Konzessionsverfahren entschieden.
Die jährliche Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen beträgt bei Gewässern 4 Franken pro Minutenliter der Leistung der Entnahmevorrichtung. Abweichend davon beträgt die Gebühr für den Betrieb einer Wärmepumpe 2 Franken und für die Nutzung zur Gebäudeklimatisierung 8 Franken.
In Notsituationen (Trockenzeiten) gelten besondere Regelungen.
Entnahmen aus dem Grundwasser
Der Kanton Luzern verfügt über ausreichende Grundwasserressourcen, die jedoch regional und in Trockenzeiten knapp werden können. Eine nachhaltige Nutzung ist nur gewährleistet, wenn nicht mehr entnommen wird, als natürlich nachfliesst.
Das Grundwasser soll prioritär als Trinkwasser dienen, kann aber auch als Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt werden. Zudem dient es in der Industrie, im Gewerbe und der Landwirtschaft ebenfalls als Brauchwasser. Die verschiedenen Nutzungen müssen gegenseitig abgestimmt werden, um eine gegenseitige Beeinflussung und eine Übernutzung des Grundwasservorkommens zu verhindern. Deshalb braucht es gemäss Art. 7 WNVG für eine Nutzung des Grundwassers aus einem öffentlichen Grundwasservorkommen eine Konzession oder Bewilligung. Das folgende Diagramm gibt eine Übersicht, ob eine Bewilligung oder eine Konzession erforderlich ist.
Das Gesuch zur Bewilligung / Konzession finden Sie
hier. Digital kann das unterschriebene Gesuch an
grundwasser.uwe@lu.ch eingereicht werden.