Entnahmen aus (Oberflächen-)Gewässern
Wasser aus Fliessgewässern und Seen kann als Brauchwasser, zur Bewässerung oder zum Heizen und Kühlen verwendet werden. Mit Ausnahme der grossen Seen (Vierwaldstätter-, Baldegger- und Sempachersee) und deren Abflüsse (Reuss, Aabach, Suhre) eignen sich die Gewässer des Kantons Luzern nur begrenzt für solche Nutzungen. Die Gewässer haben in der Regel eine zu geringe Wasserführung. Ausserdem sind wegen Einleitungen von gereinigtem Abwasser aus Kläranlagen erhöhte Restwassermengen zu berücksichtigen. Bei Entnahmen aus den Mittellandseen sind die Vorgaben der jeweiligen Schutzverordnung zu berücksichtigen.
Wasserentnahmen bis 300 Minutenliter Pumpenleistung sowie einmalige, zeitlich begrenzte oder saisonale Entnahmen ohne feste Einbauten sind bewilligungspflichtig. Bewilligungsbehörde ist unsere Dienststelle.
Über Entnahmen von mehr als 300 Minutenliter wird im Konzessionsverfahren entschieden.
Die jährliche Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen beträgt bei Gewässern 4 Franken pro Minutenliter der Leistung der Entnahmevorrichtung. Abweichend davon beträgt die Gebühr für den Betrieb einer Wärmepumpe 2 Franken und für die Nutzung zur Gebäudeklimatisierung 8 Franken.
In Notsituationen (Trockenzeiten) gelten besondere Regelungen.
Entnahmen aus dem Grundwasser
Grundwasser kann zu Trink- und Brauchwasserzwecken verwendet werden, man kann damit aber auch heizen und kühlen. Entnahmen aus öffentlichen Grundwasservorkommen sind bewilligungspflichtig. Bei weniger als 50 Minutenliter Pumpenleistung und 15'000 Kubikmeter Wasser im Jahr ist eine Bewilligung unserer Dienststelle erforderlich. Ein Entnahmegesuch für eine Pumpenleistung über 50 Minutenliter oder 15'000 Kubikmeter Wasser im Jahr erfordert ein Konzessionsverfahren. Der Entscheid über die Konzession liegt beim Regierungsrat.
Die jährliche Nutzungsgebühr für Wasserentnahmen beträgt bei Grundwasservorkommen 8 Franken pro Minutenliter der Leistung der Entnahmevorrichtung. Abweichend davon beträgt die Gebühr für den Betrieb einer Wärmepumpe 4 Franken und für die Nutzung zur Gebäudeklimatisierung 8 Franken.