Die Nutzung der öffentlichen Wasservorkommen für die Wasserkraft erfordert eine Konzession des Regierungsrates. Bei Vorhaben sind die bestehenden Wasserkraftnutzungen sowie die öffentlichen Interessen (Hochwasserschutz, Fischerei, Naturschutz) zu berücksichtigen.
Unsere Dienststelle vertritt die Interessen der erneuerbaren Energien und des Gewässerschutzes. Es wird empfohlen, geplante Vorhaben frühzeitig mit der koordinierenden Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) abzusprechen.
Mit dem Planungsbericht B 180 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat Vorgehen und Strategie zur künftigen Nutzung der Wasserkraft im Kanton Luzern unterbreitet. Der Bericht wurde vom Rat im Jahr 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Er bildet den Rahmen für Neukonzessionen und für Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftnutzungen.
Planungsbericht über die Wasserkraftnutzung im Kanton Luzern