Der Siedlungsdruck auf die Grundwasservorkommen hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Der Trend zu höheren Gebäuden mit Pfahlfundationen und einer grösseren Anzahl an Untergeschossen führt vermehrt zu Einbauten ins Grundwasser. Zur Erhaltung dieser wichtigen Ressource dürfen das Speichervolumen und der Durchfluss von Grundwasservorkommen nicht wesentlich und dauernd verringert werden. (Art. 43 Gewässerschutzgesetz).
Die Gefahr einer qualitativen Beeinträchtigung des Grundwassers besteht insbesondere während den Bautätigkeiten durch die fehlende Deckschicht bzw. Unfälle und Versickerung von wassergefährdenden Stoffen.
Das folgende Diagramm gibt eine Übersicht, bei welchen Bauten und Fundationen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung erforderlich ist und bei welchen Bauvorhaben zusätzlich ein Durchflussnachweis erbracht werden muss. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Verminderung des Durchflusses um max. 10%) ist die vorgängige Optimierung des Bauvorhabens sowie eine Interessensabwägung.
Das Merkblatt Bauten im Grundwasser beschreibt die inhaltlichen Anforderung eines Durchflussnachweises und die Berechnungsgrundlagen.
Informationen zur Ausdehnung, Mächtigkeit und Grundwasserständen können in der Grundwasserkarte eingesehen werden. Die langjährigen Grundwasserspiegelmessungen der kantonalen Messstellen sind in der Hydrometriekarte abrufbar.