Zulässig sind Bohrpfähle (verrohrte Mikropfähle bis Grossbohrpfähle), Fertigbetonrammpfähle, Fertigbetonschraubpfähle, Verdrängungsbohrpfähle, Injektionsrammpfähle, Verpresspfähle, unverrohrte Schneckenortbetonpfähle, Vibrorammpfähle, Vibrobohrpfähle, duktile Gusspfähle.
Nicht zugelassen im Grundwasser sind Jettingpfähle oder Injektionsverfahren (z.B. Kunstharz). Selbstbohrpfahlsysteme sind bei gespannten Verhältnissen oder wenn die Gefahr besteht, Grundwasserstockwerke zu verbinden, ebenfalls nicht zulässig.