Bohrungen und Grabungen

Als Eingriffe ins Grundwasser gelten Bohrungen, Grabungen, Erdbewegungen und ähnliche Arbeiten im Grundwassergebiet. Für solche Eingriffe sowie das Erstellen und Ändern von Bauten und Anlagen in besonders gefährdeten Bereichen (Grundwasservorkommen in Grundwasserschutzzonen S und im Gewässerschutzbereich Au) ist eine Bewilligung unserer Dienststelle erforderlich.