Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Kataster

  • Was ist ein Kataster?

    Unter Kataster versteht man ein Register oder eine (Informations-)Sammlung mit räumlichem Bezug. Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) ist dementsprechend eine Datenbank von belasteten Standorten unter anderem mit Informationen zur geographischen Lage und der Kategorisierung der Standorte (z.B. untersuchungsbedürftig, sanierungsbedürftig).

  • Wozu dient der Kataster der belasteten Standorte (KbS)?

    Der KbS enthält die Daten zu Standorten, bei denen eine Belastung besteht oder eine Belastung wahrscheinlich ist.
    Mehr Informationen finden Sie im Beitrag Zweck des KbS

  • Warum veranlasst die Dienststelle Umwelt und Energie Abklärungen über belastete Standorte?

    Das Umweltschutzgesetz und die Altlasten-Verordnung verpflichten die Kantone einen Kataster der Deponien und anderen mit Schadstoffen belasteten Standorten (KbS) zu erstellen und zu führen.

  • Wie kann ich gegen die Entscheidung über den Eintrag in den KbS Einspruch erheben?

    Damit die Belastungssituation neu überprüft oder der Eintrag im KbS gelöscht wird, muss anhand zusätzlicher Informationen gezeigt werden, dass eine Belastung am Standort (oder auf Teilflächen davon) ausgeschlossen werden kann. Sollten solche Informationen vorliegen, bitten wir Sie, die Unterlagen und die Gründe für eine Neubeurteilung bei der Dienststelle Umwelt und Energie einzureichen.

    Wichtig: Eine Neubeurteilung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich und der KbS wird laufend den veränderten Standortkenntnissen angepasst. Liegen wesentliche neue Erkenntnisse vor – zum Beispiel aufgrund einer zwischenzeitlich durchgeführten altlastenrechtlichen Untersuchung – können Sie bei der Dienststelle Umwelt und Energie eine Neubeurteilung des Standorts beantragen.

  • Bin ich als Standortinhaber gegenüber der Dienststelle Umwelt und Energie zur Auskunft verpflichtet?

    Ja, die Auskunftspflicht ist in Art. 46 des Umweltschutzgesetzes festgehalten.

  • Wie exakt wird der belastete Standort abgegrenzt?

    So genau wie es aufgrund der verfügbaren Informationen möglich ist.
    Im KbS werden i.d.R. nicht die ganzen Betriebsareale eingetragen, sondern nur klar umgrenzte Teilflächen, die nachweislich oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind.
    Sofern aber bei den ersten Erhebungen für den Eintrag im KbS keine genaueren Informationen vorliegen, wird die gesamte Parzelle eingetragen, auf der der Betrieb tätig ist/war.

  • Darf ich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragenes Grundstück verkaufen?

    Ja, ein Verkauf oder eine Teilung ist grundsätzlich möglich. Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) darf ein im KbS eingetragener Standort jedoch nur mit einer Bewilligung der Behörden verkauft/geteilt werden.

    Entsprechend dem USG wird die Bewilligung erteilt, wenn:

    • Vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind;
    • Die Kostendeckung für die zu erwartenden Massnahmen sichergestellt sind;

    oder

    • Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veräusserung oder an der Teilung besteht.

    Mehr Informationen finden Sie hier.

Fragen zu altlastenrechtlichen Massnahmen

Fragen zum Bauen auf belasteten Standorten

Fragen zu Verantwortlichkeiten und Kostenteilung


Umwelt und Energie (uwe)

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6002 Luzern

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