Betriebe, die chemische Stoffe oder "gefährliche" Organismen verwenden oder lagern, können viel dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und Schäden an Mensch und Umwelt zu minimieren. Viele Betriebe im Kanton Luzern nehmen diese Verantwortung ernst und zeichnen sich durch ein professionelles Risikomanagement aus. Das trägt entscheidend zum guten Image eines Betriebs bei und verhindert, dass bei einem Unfall hohe Kosten auf den Betrieb zukommen.
Welche Vorschriften gelten für Ihren Betrieb?
Es liegt in Ihrer Verantwortung, Sicherheitsmassnahmen zur Störfallvorsorge zu treffen. Die gesetzlichen Regelungen unterstützen Sie dabei. Je nach Art und Menge der verwendeten oder gelagerten Stoffe und Organismen gelten unterschiedliche Vorschriften.
Umsetzung der Vorschriften in Ihrem Betrieb
Kantonaler Risikokataster
Der Kataster enthält Daten zu den technischen Risiken der Betriebe im Kanton Luzern. Er dient u.a. der Priorisierung unserer Vollzugsarbeiten, unterstützt die Chemiewehr bei der Einsatzplanung und hilft, Raumplanungskonflikte frühzeitig zu erkennen. Die Daten werden vom Büro Swiss Safety Center AG in Zusammenarbeit mit den Betrieben erfasst.
Erfolgskontrolle/Wiederholaudit
Bei periodischen Betriebsbegehungen kontrollieren wir die Sicherheitsmassnahmen in Ihrem Betrieb und besprechen mit Ihnen die betriebliche Risikosituation.
Linienförmige Risiken
In Zusammenarbeit mit der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) werden die Risiken des Gefahrenguttransports auf Luzerner Strassen analysiert und Sicherheitsmassnahmen erarbeitet.
Für die Bahnanlagen wurden die Personen- und die Umweltrisiken neu berechnet.
Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck von mehr als 5 bar fallen in den Geltungsbereich der Störfallverordnung. Deren Risiken werden laufend analysiert, bei Bedarf werden Sicherheitsmassnahmen erarbeitet.