Durch die Ausdehnung der Siedlungsgebiete oder die innere Verdichtung wohnen und arbeiten immer mehr Personen im Nahbereich von Erdgashochdruckleitungen, Industrien und Verkehrswegen. In vielen Gemeinden kommt es zu Konflikten zwischen geplanten Ein- und Umzonungen, den Interessen bestehender Risiko-Betriebe und den Ansprüchen von Bevölkerung und Umwelt. Den Gemeinden fällt die anspruchsvolle Aufgabe zu, solche Konflikte frühzeitig zu erkennen und sinnvolle Lösungen zu finden.
Richtplan
Im Richtplan ist festgelegt, dass Störfallrisiken und die Siedlungsentwicklung so aufeinander abgestimmt werden, dass möglichst keine neuen Risiken entstehen und bestehende Risiken tragbar bleiben.
Entscheidungshilfen für Gemeinden
- Die Arbeitshilfe "Störfallvorsorge und Raumplanung" hilft Ihnen, Konflikte zwischen einer geplanten Ein- oder Umzonung und einem bestehenden Risikobetrieb zu erkennen und zu lösen. Das Kapitel 5.2 zeigt die fünf Schritte der Koordination von Störfallvorsorge und Raumplanung. Die Kapitel 5.3 und 5.4 zeigen raumplanerische, bauliche und technische Massnahmen um die Risiken im tragbaren Bereich zu halten. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Bei grösseren Planungsprojekten empfehlen wir Ihnen, uns möglichst vor der Vorprüfung zu kontaktieren.
Anmerkung: der Referenzwert für die Beurteilung der Risikorelevanz bei Eisenbahnanlagen in Anhang A4 wurde von 400 auf 800 Personen erhöht (Annex zur Arbeitshilfe).
- Die Konsultationskarte "Technische Gefahren" zeigt den Gefahrenbereich um einen Risikobetrieb bzw. eine -anlage, in dem Risikokonflikte auftreten können.
- Das Merkblatt "Objektschutzmassnahmen: Hitzeschutz von Fenstern entlang von störfallrelevanten Strassen und Bahnlinien" zeigt auf, welche Fenstertypen in welchem Abstand zur Strasse oder Bahn einen ausreichenden Schutz bieten.
Risikovorsorge bei Ein- und Umzonungen/ Verdichtungen oder Sondernutzungsplanungen im Konsultationsbereich
Eine Gemeinde schützt ihre Bevölkerung vor technischen Risiken, indem sie Wohn- und Arbeitszonen oder Gebäude, in denen sich viele Personen aufhalten (z.B. Einkaufscenter, Spital, Sportanlage), nicht in der Nähe von bestehenden Risikobetrieben oder -anlagen (mit Personengefährdung) ansiedelt.
Auch für bestehende Risikobetriebe oder -anlagen ist es wichtig, dass nicht plötzlich mehr Personen in ihrer Umgebung leben und arbeiten. Denn wenn sich die Anzahl Personen erhöht, die von einem Störfall betroffen sein könnten, müssen die Inhaber der Risikotriebe oder -anlagen ihre Sicherheitsmassnahmen erhöhen - auch wenn sich bei ihnen nichts geändert hat.
Risikovorsorge bei Baugesuchen im Konsultationsbereich
Bei Bauprojekten mit Auflagen aus einer raumplanerischen Tätigkeit (vgl. u.a. Bau- und Zonenreglemente oder Reglemente von Sondernutzungsplanungen) sind die geforderten Massnahmen in die Bauplanung aufzunehmen.
Bei Bauprojekten ohne Auflagen, aber mit mehr als 50 Personen oder mit empfindlichen Nutzungen (vgl. Arbeitshilfe Störfallvorsorge und Raumplanung (Kapitel 5.2)) ist mit der Dienststelle Umwelt und Energie, Fachbereich Risikovorsorge Kontakt aufzunehmen.
Geeignete Standorte für neue Risiko-Betriebe
Um Mensch und Umwelt vor technischen Risiken zu schützen, unterstützen die Gemeinden Risiko-Betriebe bei der Suche nach einem geeigneten Standort. Dieser liegt je nach Risikosituation im Betrieb möglichst abseits von Wohn- und Arbeitszonen sowie in genügendem Abstand zu Gewässern und Trinkwasserfassungen.