Biosicherheit im geschlossenen System

Pathogene, gentechnisch veränderte oder gebietsfremde Organismen können in der Umwelt schwere Schäden verursachen. Deshalb darf der Umgang mit diesen Organismen nur im geschlossenen System mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen erfolgen, ausser wenn der Umgang in der Umwelt erlaubt ist.

Die Einschliessungsverordnung (ESV) regelt das Melde- und Bewilligungsverfahren und die Anforderungen an die Sicherheitsmassnahmen.

Informationen für Tätigkeiten mit Organismen im geschlossenen System