5G-Netze

Die Abkürzung 5G steht für den Mobilfunkstandard der fünften Generation und wird auch als „New Radio“ bezeichnet. Durch die jährliche Verdoppelung der über das Mobilfunknetz übertragenen Datenmenge stösst die vierte Mobilfunkgeneration 4G (LTE) an ihre Grenzen. Die Einführung von 5G wird für eine deutliche Erhöhung der Datenübertragungskapazitäten und stabilere Verbindungen sorgen. Die massiv kürzere Reaktionszeit der 5G-Technologie eröffnet der Wirtschaft zudem Möglichkeiten für Innovationen wie u.a. das Internet der Dinge (IoT).

Bewilligung von 5G-Antennen im Kanton Luzern
Der Kanton Luzern behandelt Änderungen an Mobilfunkanlagen mit neuen, adaptiven Antennentypen nicht als Bagatelländerungen, sondern beurteilt diese im ordentlichen Baugesuchverfahren unter der Auflage von Kontrollmessungen. Dadurch kann die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden und die NIS-Fachstelle kann die Korrektheit rechnerischer Prognosen nachweisen.

Neue Antennentypen mit Beamforming
Adaptive Antennen sind in der Lage, die abgestrahlte Leistung gezielt auf einzelne Nutzerinnen und Nutzer zu fokussieren (Beamforming). Damit ist die Exposition bei adaptiven Antennen nutzungsabhängig. Richtungen, in denen keine Endgeräte sind, werden tendenziell weniger bestrahlt. Adaptive Antennen können auch für bisherige Technologien wie 3G oder 4G eingesetzt werden.

Grenzwerte verhindern übermässige Strahlung
Obwohl 5G bis 100 mal höhere Datenmengen transportiert als heutige LTE-Netze (4G) bedeutet dies nicht eine höhere Strahlenbelastung. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bleiben nach wie vor unverändert und müssen bei der Aufrüstung zum Mobilfunkstandard der 5. Generation eingehalten werden. Der Kanton prüft dies anhand von Abnahme- und Kontrollmessungen.

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