Eco-Design im Hochbau

Ausschreibung «Eco-Design im Hochbau» fördert das kreislaufgerechte Bauen

Die grosse Menge an Bauabfällen sowie offene Materialkreisläufe sind mitverantwortlich dafür, dass im Bauwesen heute rund 40 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen anfallen. Ein kreislaufgerechtes Bauen verlängert die Lebenswege von Produkten und Materialien, verbraucht weniger Ressourcen und trägt damit zum Klimaschutz bei. Der Kanton Luzern unterstützt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern kreislaufgerechte Bauprojekte. Die Fördersumme für Projekte im Bereich «Eco-Design im Hochbau» beträgt für das Jahr 2025 insgesamt 200'000 Franken. Bewerbungen können ab Mitte Januar bis Mitte Mai 2025 eingereicht werden.

Das Bauwesen hat einen erheblichen Einfluss auf den Rohstoffeinsatz und somit auch auf den Ressourcenverbrauch. Etwa 40 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen sind heute Gebäuden zuzurechnen. Der Entsorgung von Baumaterialien kommt in diesem Kontext eine hohe Bedeutung zu, da ein grosser Teil der Abfälle im Bausektor anfällt. Der Kanton Luzern sieht bei der Gebäudegestaltung ein grosses Potenzial, um Bauabfälle zu vermeiden und Baustoffkreisläufe zu schliessen und will mit der Ausschreibung «Eco-Design im Hochbau» entsprechende Bauprojekte fördern.

Eco-Design: Produktlebenswege im Bauwesen sollen länger und zirkulärer werden
Eco-Design ist ein nachhaltiger Gestaltungsansatz, der sich auf die Ökologie konzentriert. Unter diesem Grundsatz versuchen Bauherrschaften und Planende, ein Gebäude besonders langlebig und zirkulär zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass weniger Ressourcen verbraucht werden und weniger Abfälle anfallen. Unter Eco-Design wird somit ein nachhaltiges, kreislaufgerechtes Bauen verstanden, das einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Ausschreibung sucht und fördert kreislaufgerechtes Bauen
Ab dem 13. Januar 2025 können sich engagierte Bauherrschaften aus dem privaten und öffentlichen Bereich sowie Planende um einen Förderbeitrag für ein Projekt im Bereich «Eco-Design im Hochbau» bewerben. Gesucht werden innovative Gebäude, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft zukunftsweisend gestaltet sind. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Gebäude ihren Standort im Kanton Luzern haben. Die Gebäudeprojekte können bereits umgesetzt sein oder sich aktuell in der Planung oder Umsetzung befinden. Auch ist der Leuchtturmcharakter wichtig: Die Projekte sollen ein gesellschaftliches Interesse auslösen und Impulse schaffen. Ziele der Ausschreibung sind, der Bevölkerung die Möglichkeiten im Bereich nachhaltiges Bauen und Kreislaufwirtschaft zu zeigen und den Planenden eine Wissensplattform zu bieten.

Bewerbungsportal bis Mitte Mai 2025 geöffnet
Die Ausschreibung wird von der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern ausgerichtet. Eine unabhängige Fachjury aus verschiedenen Fachbereichen beurteilt die eingereichten Projekte. Die überzeugendsten Bewerbungen werden durch den Kanton Luzern finanziell unterstützt. Die Fördersumme für das Jahr 2025 beträgt insgesamt 200'000 Franken. Des Weiteren werden besonders innovative Projekte mit einem Materialpass und einer damit verbundenen Beratungsleistung unterstützt.

Bewerbungen können ab 13. Januar 2025 bis 16. Mai 2025 digital über das Gesuchsportal eingegeben werden.


Beurteilungskriterien

Beurteilt werden verschiedene Kriterien entlang des Lebenszyklus eines Gebäudes.

Grafik der Beurteilungskriterien. Die Kriterien sind die Folgenden. Zum Entwurf: Suffizienz, Flächeneffizienz, Kompaktheit, Multiplizierbarkeit, Architektonische Qualität. Zur Materialität: Erhalt des Bestands, Wiederverwertung von Materialien, Ressourceneffizienz, Recyclingfähigkeit. Zur Nutzung: Anpassungsfähigkeit, Zugänglichkeit & Reparierbarkeit, Energieeffizienz. Zur Nachnutzung: Demonierbarkeit, Weiter- & Wiederverwendung/-Verwertung
  • Teilnahmebedingungen
    • Kategorie A: Bereits umgesetzte Projekte, deren Fertigstellung nicht vor 2020 liegt (Gebäude max. 5 Jahre alt).
    • Kategorie B: Projekte, die sich derzeit in der Umsetzung befinden oder kurz vor der Realisierung stehen und innerhalb der nächsten 2 Jahre abgeschlossen werden.
    • Kategorie C: Projekte, die derzeit geplant werden und mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Die Baubewilligung muss innerhalb von 2 Jahren eingeholt werden, der Baustart muss gesichert sein. 

    Nicht umsetzungsfähige Projekte werden in der Ausschreibung nicht berücksichtigt. Beiträge bspw. für Veranstaltungen, Grundlagenerhebungen, Studien, Berichte (paper work), Konzeptideen oder für die Forschung sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Eingabeberechtigung
    • alle Firmen, Organisationen, Privatpersonen und Gemeinden, die ein Projekt im Bereich Hochbau im Kanton Luzern umsetzen wollen oder bereits umgesetzt haben (Ausnahme: Hochschule Luzern, Kanton Luzern)
    • Gebäude mit Standort und Wirkungsbereich im Kanton LU
    • Fristgerecht und vollständig eingereichte Projekteingaben
    Es gelten die im Reglement festgehaltenen Zulassungs- und Verfahrensbestimmungen.
  • Pflichten der Projektträgerschaft
    • Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer
    • Teilnahme an Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch
    • Einreichung eines jährlichen, schriftlichen Kurzreports, halbjährlich kann eine kurze Zwischenstandmeldung eingefordert werden
    • Nennung des Kanton Luzern als Beitragsgeber auch nach Projektabschluss
  • Unabhängige Fachjury

    Die eingegangenen Projektideen werden durch die Fachjury beurteilt, welche auch die finanziellen Unterstützungsbeiträge festlegt. Die Jury ist mit Mitglieder besetzt, die einen Bezug zu nachhaltigem Bauen haben. Sie kommen aus verschiedenen Fachbereichen Bauingenieurwesen, Architektur, Werkstoffkunde, Abfallwirtschaft und Gebäudetechnik.

  • Fragen und Antworten während der Eingabefrist

    Während der Eingabefrist können Fragen inhaltlicher und formeller Natur bei der Hochschule Luzern gestellt werden:

    Institut für Gebäudetechnik und Energie
    Sina Büttner/Monika Walch
    Technikumstrasse 21
    6048 Horw
    +41 41 349 34 84 (Sekretariat) 
    eco-design@hslu.ch

    Die Fragen und Antworten werden hier veröffentlicht, damit alle Teilnehmenden die gleichen Teilnahmevoraussetzungen haben.

  • Ablauf
    • Eingabe zwischen dem 13. Januar 2025 bis 16. Mai 2025 über das Gesuchsportal.
      • Alle Unterlagen sind über das Gesuchsportal einzureichen. Nach Eingang des Projektes im Gesuchsportal wird automatisch ein Gesuchsformular generiert, welches anschliessend unterschrieben per E-Mail an eco-design@hslu.ch zu senden ist.
    • Formelle Vorprüfung der Unterlagen. Information der Gesuchstellenden bei Ausschluss von Eingaben bis 4. Juli 2025.
    • Wahl der überzeugendsten Projekte und Festlegung des finanziellen Unterstützungsbeitrags durch die Fachjury bis 30. September 2025.
    • Mitteilung des Entscheids der Jury an den/die Projektträger/in und Zustellung der Unterstützungsvereinbarung.
    • Preisverleihung
    • Auszahlung Unterstützungsbeitrag (50%) bis 31. Dezember 2025.