Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Abgeberbetriebe

Geben Sie Ihre Sonderabfälle an einen bewilligten Entsorgungsbetrieb ab. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Dienststelle uwe oder an das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Auf www.veva-online.admin.ch sind alle Abgeberbetriebe registriert:
Betriebe suchen 

Die Abfallverzeichnisse auf www.veva-online.admin.ch enthalten die Abfallarten und -codes:
Abfallverzeichnisse 

Empfängerbetriebe

Wer im Kanton Luzern Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-Abfälle*) zwischenlagert, aufbereitet, verwertet oder behandelt, braucht eine Bewilligung unserer Dienststelle. (ak-Abfälle sind andere kontrollpflichtige Abfälle. Dazu gehören VREG-Abfälle, Altholz, Altreifen, Altfahrzeuge, Mischschrott, Altspeiseöl und Kabel. Diese Abfälle dürfen im Inland ohne Begleitschein transportiert werden.)

Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, die entgegengenommenen Sonderabfälle quartalsweise, andere kontrollpflichtigen Abfälle jährlich über www.veva-online.ch zu melden:
Login auf www.veva-online.admin.ch 

Formulare

Antrag VeVA-Betriebsnummer

Fragebogen Löschwasserrückhaltung

Gesuch für eine abfallrechtliche Bewilligung