Die VeVA-Betriebsnummer oder VeVA-Abgebernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Unternehmen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben oder entgegennehmen. Sie wird über das eGovernment-Portal des UVEK beantragt und dient der lückenlosen Nachverfolgung von Abfalltransporten. Nach erfolgreicher Prüfung durch den zuständigen Kanton wird Ihnen eine Nummer zugeteilt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Dienststelle uwe oder an das Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Auf www.veva-online.admin.ch sind alle Abgeberbetriebe sowie Entsorgungsanlagen registriert.
Abgeberbetriebe
Geben Sie Ihre Sonderabfälle an einen bewilligten Entsorgungsbetrieb ab. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Dienststelle uwe oder an das Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Auf www.veva-online.admin.ch sind alle Abgeberbetriebe registriert:
Betriebe suchen
Die Abfallverzeichnisse auf www.veva-online.admin.ch enthalten die Abfallarten und -codes:
Abfallverzeichnisse
So beantragen Sie eine VeVA-Betriebsnummer:
Über das eGovernment-Portal des UVEK.
Fallen bei einer Baustelle grössere Mengen an Bauabfällen an, muss ebenfalls eine VeVA-Abgebernummer durch das Entsorgungsunternehmen über das eGovernment-Portal beantragt werden. Diese VeVA-Betriebsnummern sind immer ortsgebunden. Folgende Angaben müssen angegeben werden: Baustelle, PLZ, Ort, Strasse, Projektbezeichnung kurz, Ansprechperson Entsorgungsunternehmen.
Empfängerbetriebe
Wer im Kanton Luzern Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-Abfälle*) zwischenlagert, aufbereitet, verwertet oder behandelt, braucht eine Bewilligung unserer Dienststelle.
(ak-Abfälle sind andere kontrollpflichtige Abfälle. Dazu gehören VREG-Abfälle, Altholz, Altreifen, Altfahrzeuge, Mischschrott, Altspeiseöl und Kabel. Diese Abfälle dürfen im Inland ohne Begleitschein transportiert werden.)
Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, die entgegengenommenen Sonderabfälle quartalsweise, andere kontrollpflichtigen Abfälle jährlich über www.veva-online.ch zu melden:
Login auf www.veva-online.admin.ch
Damit Sie eine abfallrechtliche Bewilligung erhalten können, müssen Sie mindestens 4 Monate vor Inbetriebnahme der Abfallanlage oder Ablauf der bestehenden abfallrechtlichen Bewilligung das Antragsformular (siehe unten) mit den notwendigen Beilagedokumenten bei der Dienststelle uwe einreichen.
Je nach Art der Behandlung können weitere Bewilligungen notwendig sein.
Formulare
Antrag VeVA-Betriebsnummer
Fragebogen Löschwasserrückhaltung
Gesuch für eine abfallrechtliche Bewilligung