Abgeberbetriebe
Geben Sie Ihre Sonderabfälle an einen bewilligten Entsorgungsbetrieb ab. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Dienststelle uwe oder an das Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Auf www.veva-online.admin.ch sind alle Abgeberbetriebe registriert:
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Die Abfallverzeichnisse auf www.veva-online.admin.ch enthalten die Abfallarten und -codes:
Abfallverzeichnisse
Empfängerbetriebe
Wer im Kanton Luzern Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-Abfälle*) zwischenlagert, aufbereitet, verwertet oder behandelt, braucht eine Bewilligung unserer Dienststelle. (ak-Abfälle sind andere kontrollpflichtige Abfälle. Dazu gehören VREG-Abfälle, Altholz, Altreifen, Altfahrzeuge, Mischschrott, Altspeiseöl und Kabel. Diese Abfälle dürfen im Inland ohne Begleitschein transportiert werden.)
Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, die entgegengenommenen Sonderabfälle quartalsweise, andere kontrollpflichtigen Abfälle jährlich über www.veva-online.ch zu melden:
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Formulare
Gesuch für eine abfallrechtliche Bewilligung
Antrag VeVA-Betriebsnummer