Gesetzlicher Auftrag
Dank der Störfallverordnung wird die Bevölkerung und Umwelt im Kanton Luzern vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen geschützt. In Betrieben, auf Strassen und Schiene sowie bei Erdgashochdruckleitungen sollen Störfälle mit baulichen oder technischen Massnahmen möglichst verhindert und allfällige Folgen begrenzt werden.
Zusätzlich soll die Bevölkerung durch die Koordination zwischen Störfallvorsorge und Raumplanung vor Störfallrisiken geschützt werden.
Die Biosicherheit beim Umgang mit pathogenen, gentechnisch veränderten oder gebietsfremden Organismen im Kanton Luzern wird mit der Einschliessungs- und der Freisetzungsverordnung sichergestellt.
Die Risikovorsorge trägt auch zu weiteren technischen Fortschritten bei.
Unsere Dienststelle bietet eine lösungsorientierte Zusammenarbeit.
Wir beraten, beurteilen und kontrollieren Betriebe und Anlagen, die gefährliche Stoffe verwenden oder lagern (chemische Risiken > Störfallvorsorge – Betriebe und Anlagen), sowie Betriebe, die mit pathogenen, gentechnisch veränderten oder gebietsfremden Organismen arbeiten (biologische Risiken > Biosicherheit im geschlossenen System).
Wir stellen den Gemeinden und Planer*innen die Online-Karte "Technische Gefahren" zur Verfügung. Die Karte zeigt den Gefahrenbereich um einen Risikobetrieb bzw. eine -anlage, in dem Risikokonflikte auftreten können. Sie dient den Gemeinden, Konflikte zwischen Siedlungsentwicklung und technischen Risiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten.
Online-Karte "Technische Gefahren"
Weitere Informationen für Gemeinden und Planer*innen
Unsere Dienststelle führt einen Kataster über die technischen Risiken im Kanton Luzern.
Situation im Kanton Luzern