Gebühren

Die Dienststelle uwe ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen verursachergerecht zu verrechnen. Die vom Kanton Luzern erhobenen Gebühren sind im Folgenden ausgewiesen.

UZV
Für eine Universalzielvereinbarung wird vom Kanton Luzern keine Gebühr erhoben, da der gesamte Prozess von der act oder EnAW abgewickelt wird.
Kostenrechner act
Kostenrechner EnAW

EVA
Der Kanton Luzern ist zuständig für die Prüfung, die Freigabe und das Monitoring der Energieverbrauchsanalysen. Für die Erfüllung dieser Aufträge werden den Grossverbrauchern gemäss § 36 KEnG 1'600 Franken verrechnet (Diese Gebühr gilt für den Standard-Vollzug. Bei überdurchschnittlichem Aufwand, zum Beispiel aufgrund von Nachforderungen, wird die Gebühr nach Aufwand erhoben). Dazu kommen die Kosten für die Erarbeitung der Massnahmen, die vom gewählten Energiespezialisten festgelegt werden und von der Grösse des Unternehmens abhängig sind.

 
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