Vollzugswege

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bieten sich zwei Wege an: die Universalzielvereinbarung oder die Energieverbrauchsanalyse.

1. Universalzielvereinbarung (UZV)

Eine UZV wird entweder mit der act Cleantech Agentur Schweiz oder mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) abgeschlossen. Sie beinhaltet Energieeffizienzziele und einen Reduktionspfad über einen Zeitraum von zehn Jahren. Zusätzlich zur Erfüllung der kantonalen Vorschriften dient die UZV als Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags.

Übersicht  Ihr Unternehmen wird von der Potentialanalyse bis zum Monitoring von act oder EnAW begleitet. Die beiden Agenturen arbeiten mit akkreditierten Energiespezialisten zusammen und stellen mit der ausgearbeiteten UZV sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des nationalen und des kantonalen Energiegesetzes sowie des CO2-Gesetzes einhält.
Zielgrössen Energieeffizienzsteigerung (Richtwert 2% pro Jahr), CO2-Reduktion
Umsetzung Ein Energiespezialist analysiert Ihr Unternehmen und erstellt eine Liste mit Massnahmen. Welche Massnahmen umgesetzt werden, um die Effizienzziele zu erreichen, bleibt dem Unternehmen überlassen.
Eignung  - für alle Unternehmensgrössen und Branchen
- für Unternehmen mit Standorten in der ganzen Schweiz
- für Unternehmen, die sich die CO2-Abgabe und / oder den Netzzuschlag rückerstatten lassen können
Laufzeit 10 Jahre
Gruppenbildung Unternehmen können sich, in Absprache mit act oder EnAW, einer Branchengruppe anschliessen oder eine neue Gruppe bilden.
Kosten - Kosten für die Mitgliedschaft
- Kosten für die Erarbeitung der Vereinbarung (ab 1000 Franken, abhängig vom gewählten Modell und der Unternehmensgrösse)
- Kostenrechner act, Kostenrechner EnAW
Monitoring Das jährliche Monitoring wird von der beauftragten Agentur (act oder EnAW) durchgeführt. Diese liefert die vollzugsrelevanten Kenngrössen dem Kanton.
Geltungsbereich schweizweit

Vorteile UZV

- Alles aus einer Hand: Die beauftragte Agentur begleitet Ihr Unternehmen durch den gesamten Prozess.
- Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags
- Schweizweit gültig: Unternehmen mit Standorten in mehreren Kantonen können eine einzige UZV abschliessen.
- Möglichkeit der Gruppenbildung
- Flexibilität bei der Umsetzung: Das Unternehmen kann selbst bestimmen, mit welchen Massnahmen das Effizienzziel erreicht werden soll.
- Langfristige Unternehmensplanung: Der Zeithorizont von zehn Jahren bietet die Möglichkeit, die Umsetzung der Massnahmen auf die betrieblichen Abläufe und die Erneuerungszyklen abzustimmen.
- Befreiungen: Unternehmen mit einer gültigen UZV können von gewissen kantonalen Detailvorschriften im Energiebereich befreit werden (§§ 13, 15, 17, 20, 25 und 26 KEnG).
- Qualitätssicherung: die Akkreditierung bei act oder EnAW stellt sicher, dass der zuständige Ingenieur ein erfahrener Energiespezialist ist.

 

2. Energieverbrauchanalyse (EVA)

Die EVA wird vom Kanton Luzern verfügt, wenn keine UZV abgeschlossen wird. Ein frei wählbarer Energiespezialist analysiert Ihr Unternehmen und erarbeitet wirtschaftliche Massnahmen, die innert drei Jahren umgesetzt werden müssen.

Übersicht  Mit der Umsetzung von wirtschaftlichen Massnahmen einer EVA erfüllt Ihr Unternehmen die Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes. 
 Zielgrösse Energieeffizienzsteigerung (15 % in den ersten drei Jahren)
Umsetzung  Ein Energiespezialist analysiert Ihr Unternehmen und erstellt eine Liste mit wirtschaftlichen Massnahmen. Bezüglich der Umsetzung der Massnahmen besteht keine Wahlfreiheit.
 Eignung - für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen
- für Unternehmen, die bereits grössere Energieoptimierungsmassnahmen umgesetzt oder vorgesehen haben 
 Laufzeit 10 Jahre
Gruppenbildung nicht möglich
 Kosten - Kosten für den Energiespezialisten individuell nach Aufwand
- 1600 Franken für die Prüfung und das Monitoring durch den Kanton Luzern
 Monitoring jährliches Monitoring durch den Kanton Luzern
 Geltungsbereich Kanton Luzern

Vorteile EVA

- Kompakte Umsetzung: Die Durchführung der Massnahmen ist nach drei Jahren abgeschlossen.
- Die Unternehmen profitieren bereits nach drei Jahren vollumfänglich von der Reduktion der Energiekosten.

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