Rechtsgrundlagen

Kanton Luzern
Im Kanton Luzern trat der Grossverbraucherartikel mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) per 01.01.2019 in Kraft. Die relevanten Vorgaben sind in den §§ 19 (Grossverbraucher) und 20 (Betriebsoptimierung) zu finden. Weitere Details sind in der kantonalen Energieverordnung (KEnV) in den §§ 16 (Zumutbare Massnahmen) und 17 (Vereinbarungen, Gruppen) festgehalten.

KEnG (SRL 773)
KEnV (SRL 774)

Bund
Auf nationaler Ebene sind die Vorgaben in Art. 46 EnG und Art. 51 EnV geregelt.

EnG (SR 730.0)
EnV (SR 730.01)

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