Grossverbraucher

Gestützt auf § 19 des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vollzieht die Dienststelle Umwelt und Energie die kantonalen Grossverbraucher-Bestimmungen.

Als Grossverbraucher gelten Energiebezüger, die einen jährlichen Elektrizitätsbedarf von mehr als 0.5 GWh (500‘000 kWh) und / oder einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh aufweisen. Das Grossverbrauchermodell dient dazu, die Energieeffizienz der betroffenen Unternehmen mit der Umsetzung wirtschaftlicher Massnahmen zu steigern. Um ein Wachstum nicht zu verhindern, werden bewusst Effizienzsteigerungen gefordert und keine absoluten Reduktionen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bieten sich zwei Wege an:

Universalzielvereinbarung (UZV)

Grossverbraucher können mit dem Bund eine Universalzielvereinbarung abschliessen. Weitere Informationen zur UZV finden Sie hier.

Energieverbrauchsanalyse (EVA)

Wird keine Universalzielvereinbarung abgeschlossen, kommt das behördliche Vollzugsinstrument der Energieverbrauchsanalyse zum Tragen. Weitere Informationen zur EVA finden Sie hier.

 

Die benötigten Formulare stehen Ihnen unter der Rubrik Vorlagen, Dokumente und Links zur Verfügung.

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