Bodenschutz beim Bauen

Physikalische, chemische und biologische Bodenbelastungen sind nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand rückgängig zu machen. Deshalb hat das Vorsorgeprinzip beim Bodenschutz oberste Priorität. Noch bevor die ersten Geräte auf der Baustelle auffahren, müssen Massnahmen zum Schutz des Bodens eingeleitet werden.




Vorbeugung von Bodenverdichtung

Wenn zu viel mechanischer Druck auf den Boden ausgeübt wird, führt dies zur Verdichtung der Bodenstruktur und z.B. dazu, dass die Wasserversickerung negativ beeinträchtigt wird.
 
Die Widerstandsfähigkeit des Bodens gegenüber mechanischem Druck wird stark durch dessen Wassergehalt (Bodenfeuchte) beeinflusst. Die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens nimmt mit zunehmender Feuchtigkeit zu.

Die Saugspannung als indirektes Mass für die Bodenfeuchte stellt daher einen zentralen Kennwert bei der Beurteilung der bodenverträglichen Maschineneinsätze sowohl in der Bau- als auch in der Landwirtschaft dar. Um einer Verdichtung des Bodens vorzubeugen, ist vor Beginn der Arbeiten die Bodenfeuchtigkeit zu prüfen.

Bodenfeuchte


Vorbeugung von chemischer Belastung

Schadstoffbelastete Böden sind auch im Kanton Luzern weit verbreitet. Viele gesundheitsgefährdende Stoffe bleiben über lange Zeit im Boden konserviert. Als schadstoffbelastet gelten Ober- und Unterböden, bei denen die Richtwerte der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) überschritten werden. Um eine Verschleppung zu verhindern, darf belasteter Boden nicht auf unbelasteten Boden aufgebracht werden (Art. 7 Abs. 2 VBBo). Eine fachgerechte Bodenverschiebung setzt deshalb die Kenntnis der Belastungssituation voraus.

Die Belastungssituation muss abgeklärt werden, wenn das Bauvorhaben auf einer Verdachtsfläche gemäss Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) liegt oder aufgrund der früheren oder heutigen lokalen Emissions- und Immissionslage eine Richtwertüberschreitung nach VBBo zu erwarten ist. In solch einem Fall darf abgetragener Boden nicht ohne vorherige Untersuchung und Beurteilung weiterverwendet werden. Ebenso ist bei geplanten Bodenverschiebungen insbesondere auch der Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu berücksichtigen. 

Im Baugesuchverfahren ist die projektierte Bodenverwertung abhängig von der Bodenbelastung gemäss Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU) zu deklarieren.


Vorbeugung von biologischer Belastung

Schädliche und gebietsfremde Organismen (Neophyten) dürfen nicht verbreitet werden. Abzutragende Flächen müssen deshalb im Voraus auf invasive Neophyten abgesucht werden. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, darf Boden, in welchem solche Organismen gefunden werden, ausschliesslich am Entnahmeort oder auf anderen, gleich belasteten Standorten verwertet werden. Eine Zusammenstellung schädlicher, gebietsfremder Organismen finden Sie hier: (Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU), Neophyten Feldbuch)


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