Umwelt und Energie

Bodenschutz beim Bauen

Physikalische, chemische und biologische Bodenbelastungen sind nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand rückgängig zu machen. Deshalb hat das Vorsorgeprinzip beim Bodenschutz oberste Priorität. Noch bevor die ersten Geräte auf der Baustelle auffahren, müssen Massnahmen zum Schutz des Bodens eingeleitet werden.


Bodenschutzmassnahmen bei Bauprojekten

Die wichtigsten Grundsätze sind: Separate Behandlung von Ober- und Unterboden sowie die Abgrenzung dieser Bodenschichten zum Aushub, und dass Bodenarbeiten nur bei trockenen Bodenverhältnissen ausgeführt werden.  

Das Merkblatt Umgang mit Boden enthält konkrete Anleitungen zum richtigen Umgang mit Boden. Es beschreibt die generell gültigen Anforderungen bei Bodenbeanspruchungen.

Abgetragene Ober- und Unterböden müssen nach den Vorgaben in Art. 18 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) möglichst vollständig als Boden verwertet werden. So können unbelastete Ober- und Unterböden beispielsweise für Umgebungsgestaltungen, für Rekultivierungen oder Aufwertungen von Landwirtschaftsböden (siehe Terrainveränderung zur Bodenverbesserung), im Gartenbau oder in Gärtnereien eingesetzt werden.

Die Verwertung ist mindestens der Standortgemeinde bspw. anhand der UWE Formular Vorlage zu melden. Ob für die Verwertung ein Baugesuch erforderlich ist, kann bei der Gemeinde erfragt werden.


Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)

Bei Bauprojekten innerhalb der Bauzone, die über 5'000 m2 (temporär sowie dauerhaft) Boden beanspruchen, ist ein Bodenschutzkonzept erforderlich (Baugesuch / Gestaltungsplan). Ausserhalb der Bauzonen ist ein Bodenschutzkonzept für Bauprojekte mit einer Bodenbeanspruchung über 1'500 m2 oder mit mehr als 500 m3 Aushub notwendig. Zudem sind die bodenrelevanten Arbeiten durch eine bodenkundliche Fachperson (bodenkundliche Baubegleitung, BBB) zu begleiten.

Bodenkundliche Baubegleiter/innen (BGS)

Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept  (Cercle Sol)
Es obliegt der Boden Fachperson die Anforderungen für das betreffende Projekt zu adaptieren und die Massnahmen je nach Art des Projekts zu präzisieren.

Pflichtenheft für die bodenkundliche Baubegleitung (UWE)
Das Musterpflichtenheft richtet sich an bodenkundliche Fachpersonen, welche mit der bodenkundlichen Baubegleitung beauftragt wurden. Es gilt als Anhaltspunkt für den generellen Fall. Im Einzelfall können zusätzliche Abklärungen notwendig sein um die  Massnahmen zur Einhaltung von Gesetzen und einschlägigen Wegleitungen zu garantieren.


Physikalische Bodenbelastung

Die Tragfähigkeit des Bodens wird durch dessen Wassergehalt (Bodenfeuchte) beeinflusst. Die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens nimmt mit zunehmender Feuchtigkeit zu. Die Saugspannung, als indirektes Mass für die Bodenfeuchte, stellt einen zentralen Kennwert bei der Beurteilung der bodenverträglichen Maschineneinsätze sowohl in der Bau- als auch in der Landwirtschaft dar.

Bodenfeuchte


Stoffliche / chemische Bodenbelastung

Der Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) zeigt Gebiete, deren Böden mit hoher Wahrscheinlichkeit schadstoffbelastet sind. Als schadstoffbelastet gelten Ober- und Unterböden, bei denen Richtwerte der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) überschritten werden. Grundsätzlich darf kein belasteter Boden auf unbelasteten Boden aufgebracht werden (Art. 7 Abs. 2 VBBo). Eine fachgerechte Bodenverschiebung setzt deshalb die Kenntnis der Belastungssituation voraus.
Liegt ein Bauvorhaben auf einer Verdachtsfläche gemäss PBV oder ist aufgrund der früheren oder heutigen lokalen Emissions- und Immissionslage eine Richtwertüberschreitung nach VBBo zu erwarten, so darf abgetragener Boden ohne Untersuchung und Beurteilung nicht weiterverwendet werden. Ebenso ist bei geplanten Bodenverschiebungen insbesondere auch der Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu berücksichtigen.
Vorgängig zum Bodenabtrag auf dem Perimeter mit Belastungsverdacht ist eine Bodenuntersuchung gemäss dem Handbuch Probenahme (VBBo) durchzuführen.
Im Baugesuchverfahren ist die projektierte Bodenverwertung gemäss Wegleitung Bodenaushub (BAFU), zu deklarieren.


Hinweiskarte Prüfperimeter Bodenverschiebung

Hinweiskarte Prüfperimeter Bodenverschiebung

Die Karte Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) zeigt Böden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit schadstoffbelastet sind.

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