Verwertung von Aushubmaterial Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Aushubmaterial kann vor Ort verwertet werden, sofern dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das Aushubmaterial muss folgende Kriterien erfüllen:
- Das Aushubmaterial ist unverschmutzt (gemäss VVEA Anhang 3 Ziffer 2)
- Es wird kein zusätzliches Aushubmaterial von anderen Baustellen zugeführt
Entsprechende Verwertungsabsichten bzw. Terrainveränderungen können unter den folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
- Die Terrainveränderung befindet sich in unmittelbarer Umgebung der Gebäude und es wird eine Notwendigkeit im Zusammenhang mit dem projektierten Neubau geltend gemacht. Entsprechende Terrainveränderungen sind hinsichtlich einer möglichst geringfügigen Beanspruchung von gewachsenem Boden zu optimieren und nachvollziehbar zu begründen.
- Die Terrainveränderung liegt auf einem anthropogenen Standort, bei dem der natürliche Bodenaufbau in der Vergangenheit massgeblich durch menschliche Tätigkeit verändert worden ist. Zudem muss ein zonenkonformer Nutzen, i.d.R. eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung / Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, resultieren. Hierbei gelten die Anforderungen gem. Merkblatt Bodenverbesserung (uwe, 2019)
- Die geplante Terrainveränderung muss im Baugesuch des Neubaus, bei welchem das Aushubmaterial anfällt, beantragt werden.