Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung

Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung sind Veränderungen des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von Material

Wo sind Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung zulässig?

Grundsätzlich sind nur Standorte bewilligungsfähig, bei denen der natürliche Bodenaufbau in der Vergangenheit massgeblich durch menschliche Tätigkeiten verändert worden ist (=anthropogene Böden).
Die Karte Hinweisflächen für anthropogene Böden im Geoportal kann als erster Anhaltspunkt für Abklärungen der Standorteignung herangezogen werden. Die Karte dient lediglich zur ersten Vorabklärung. Bei einem geplanten Projekt müssen zwingend die Bodenqualität und der anthropogene Einfluss vor Ort bestimmt werden.

Gerade bei Flächen in ehemaligen Moorgebieten, welche aus bodenkundlicher und landwirtschaftlicher Sicht zur Bodenverbesserung geeignet sind, bestehen häufig Interessenskonflikte. Mit den potentiellen Eignungsgebieten für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen wird ein Kartenwerk zur Verfügung gestellt, welches neben den Standortanforderungen auch mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt. Im Geoportal sind neben der Übersichtsdarstellung der 91 Eignungsgebiete auch detaillierte Standortdossiers abrufbar. Weiterführende Informationen sind dem Erläuterungsbericht (BUWD, 2020) zu entnehmen.


Sie haben eine Terrainveränderung geplant?

Das Merkblatt Bodenverbesserung beschreibt  Anforderungen an die Projekteingabe und beantwortet weitere Fragen zum Thema.


Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Rekultivierungsfläche <1'500 m2:

  • Situationsplan mit dem geplanten Vorhaben, inkl. Erschliessung (Pisten), Installations- und Depotflächen
  • Schnitte mit altem und neuem Terrain, inkl. den wichtigsten Höhenkoten und Horizontmächtigkeiten
  • Meldeblatt zu Terrainveränderungen

Rekultivierungsfläche 1'500 m2:

Falls Fruchtfolgeflächen (FFF) betroffen oder Rekultivierungsfläche ≥5'000 m2:

  • Nach Abschluss der Arbeiten sowie nach 4 Jahren Folgebewirtschaftung wird je ein «Abnahmeprotokoll nach Bodenauftrag/Folgebewirtschaftung» (Formulare Bodenschutz) eingereicht.

Bodenabnahmen bei Rekultivierungen ≥ 5'000 m2

Bei grossflächigen Rekultivierungen, die eine Fläche von ≥5'000 m² betreffen, sind besondere Massnahmen zur Überprüfung und Dokumentation der Bodenqualität vorgeschrieben:

Abnahmeprotokolle (Formulare Bodenschutz):

  • Nach Abschluss der Bodenarbeiten wird ein «Abnahmeprotokoll nach Bodenauftrag» (inklusive «Resultatblatt Fläche» und «Resultatblatt Sondierung» erstellt, das die Qualität des aufgetragenen Bodens dokumentiert.
  • Ein weiteres Protokoll wird nach vier Jahren Folgebewirtschaftung erstellt, um zu bestätigen, dass das Rekultivierungsziel erreicht wurde.

Gemeinsame Abnahme:

  • Zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation findet eine Begehung vor Ort statt, die von der zuständigen bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) organisiert wird. Diese gemeinsame Begehung findet in der Regel nach Bodenauftrag statt.
  • An dieser Abnahmebegehung nehmen in der Regel folgende Personen teil: die BBB, der/die Bewilligungsinhaber/in, der/die Grundeigentümer/in, der/die Bewirtschafter/in, die zuständige Person des Fachbereichs Boden (uwe) sowie eine Vertretung der Gemeinde.

Ziele der Abnahmebegehung:

  • Bestätigung der dokumentierten Bodenqualität («Werkabnahme»).
  • Festlegung des weiteren Vorgehens, insbesondere der Bewirtschaftung des Bodens (Folgebewirtschaftung).
    Klärung von Fragen und Anliegen der Projektbeteiligten.