Bei Bauvorhaben gibt es wichtige Grundsätze, die im Umgang mit dem Boden zu beachten sind, u.a.:
- Bodenverdichtung vermeiden
Bodenarbeiten dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen ausgeführt werden
- Keine Verschleppung von Schadstoffen und Organismen
Belasteter Boden darf nicht unkontrolliert verschoben werden.
- Kein Vermischen von Boden mit Aushubmaterial
Separate Behandlung von Ober- und Unterboden sowie die Abgrenzung dieser Bodenschichten zum Aushub
Das Merkblatt enthält konkrete Anleitungen zum richtigen Umgang mit Boden. Es beschreibt die generell gültigen Anforderungen bei Bodenbeanspruchungen.
Sie haben ein Bauvorhaben geplant?
Damit der Bodeneingriff beurteilt werden kann ist die gesamte, projektierte Bodenbeanspruchung nachvollziehbar in einem Situationsplan aufzuzeigen. Dazu zählen sämtliche Flächen mit Bodenabtrag und -auftrag (u.a. auch Terrainveränderungen wie z.B. Böschungsanpassungen) sowie temporären baulichen Beanspruchungen (u.a. Pisten, Bauinstallationen, Zwischenlager).
Falls eine Terrainveränderung zur Bodenverbesserung geplant ist, sind die entsprechenden planerischen Vorgaben gem. Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung zu berücksichtigen. Bei Böschungsanpassungen ist darauf zu achten, dass dazu eine Notwendigkeit im Zusammenhang mit dem Neubau besteht.
Bodenschutzkonzept
Um den Boden im Rahmen eines Bauprojekts hinreichend schützen zu können, ist es notwendig den Zustand des Bodens vorgängig zu untersuchen. Das Bodenschutzkonzept beschreibt den Ausgangszustand des Bodens und die daraus abgeleiteten Schutzmassnahmen. Es dient primär dem vorsorglichen Bodenschutz.
Für die folgenden Verfahren und Bodenbeanspruchungen stellt das Bodenschutzkonzept einen notwendigen Prüfbestandteil dar:
Baugesuch, Gestaltungsplan oder Bebauungsplan innerhalb der Bauzone (iBZ):
- Ab 5'000 m2 projektierte Bodenbeanspruchung iBZ
- Zudem sind sämtliche bodenrelevanten Arbeiten durch eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zu begleiten.
Bauprojekte ausserhalb der Bauzonen (aBZ):
- Ab 1'500 m2 projektierter Bodenbeanspruchung aBZ
- Werden ≥ 1'500 m2 Fruchtfolgeflächen beansprucht oder rekultiviert oder ≥ 5'000 m2 Boden beansprucht, sind sämtliche bodenrelevanten Arbeiten durch eine BBB zu begleiten.
Das Bodenschutzkonzept wird von einer anerkannten bodenkundlichen Baubegleitung und unter Berücksichtigung der kantonalen Anforderungen verfasst. Es obliegt der Fachperson die Anforderungen an das beantragte Projekt sinnvoll zu adaptieren.
Beim Bau von Güterstrassen mit einer Bodenbeanspruchung 1'500-5'000 m2 sind die Vorgaben gemäss Leitfaden Güterstrasse zu berücksichtigen.
Bei der Planung von Weiherbauprojekten mit einer Bodenbeanspruchung < 5'000 m2 sind die Vorgaben gemäss dem Leitfaden Bodenschutz beim Bauen, Weiherbau zu berücksichtigen.
Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)
Die BBB unterstützt und berät die Bauherrschaft während der Planung und Realisierung bezüglich der bodenrelevanten Vorgaben eines Bauprojekts. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Bodenschutzmassnahmen während der Realisierung bis zur Abnahme nach der Folgebewirtschaftung umgesetzt werden. Das Musterpflichtenheft der Dienststelle uwe definiert die sich daraus ergebenden Pflichten für den generellen Fall. Im Einzelfall können zusätzliche Abklärungen notwendig sein, um die Massnahmen zur Einhaltung von Gesetzen und einschlägigen Wegleitungen zu garantieren.
Chemische Bodenbelastung
Die Belastungssituation muss abgeklärt werden, wenn das Bauvorhaben auf einer Verdachtsfläche gemäss Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) liegt oder aufgrund der früheren oder heutigen lokalen Emissions- und Immissionslage eine Richtwertüberschreitung nach VBBo zu erwarten ist. Ebenso ist bei geplanten Bodenverschiebungen insbesondere auch der Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu berücksichtigen.
Im Baugesuchverfahren ist die projektierte Bodenverwertung abhängig von der Bodenbelastung gemässBeurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU)zu deklarieren. Es ist ein Untersuchungsbericht inkl. Verwertungskonzept unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU, 2021) einzureichen. Die Probenahme ist gemäss dem Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden durchzuführen.