Was wird bei einer UVP geprüft?

Im Rahmen einer UVP wird geprüft, ob ein Projekt den rechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Im Umweltverträglichkeitsbericht sind folgende Bereiche zu behandeln:

  • Abfall und Altlasten
  • Boden
  • Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser)
  • Heimatschutz (historische Verkehrswege, schützenswerte Ortsbilder)
  • Jagd und Fischerei
  • Kulturdenkmäler, archäologische Stätten
  • Lärm und Erschütterungen
  • Luft
  • Natur und Landschaft
  • nicht ionisierende Strahlung (NIS)
  • Risikovorsorge und Katastrophenschutz
  • Wald.

Im Bericht ist aufzuzeigen, dass beim Bau und Betrieb der geplanten Anlage die rechtlichen Bestimmungen und Grenzwerte in den oben aufgeführten Bereichen jederzeit eingehalten werden.

Für welche Anlagen muss eine UVP durchgeführt werden?

Die UVP-Pflicht besteht für die Errichtung von neuen Anlagen sowie die Änderung von bestehenden Anlagen, wenn diese die Umwelt "erheblich" belasten können.

Im Anhang der UVP-Verordnung ist abschliessend aufgelistet, welche Anlagen der UVP unterstellt sind. Es handelt sich um über siebzig Anlagetypen aus den Bereichen Verkehr, Energie, Wasserbau, Entsorgung, Militär, Sport, Tourismus und Freizeit, industrielle Betriebe sowie andere Anlagen.

Alle im Anhang nicht aufgelisteten Anlagen sind zwar von der UVP befreit, die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt müssen aber auch sie erfüllen.