Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird umfassend geprüft, ob der Bau und Betrieb einer grösseren Anlage den rechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht, und welche Massnahmen nötig sind, um das Vorhaben umweltverträglich realisieren zu können (Art. 3 UVPV).

UVP-Pflicht

Im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind alle Anlagen abschliessend aufgelistet, für die eine UVP durchgeführt werden muss. Einige Anlagen sind generell UVP-pflichtig (z. B. Zementfabriken, Spanplattenwerke), andere nur wenn ein Schwellenwert überschritten wird (z. B. Parkhäuser und -plätze für mehr als 500 Motorwagen).

Die UVP-Pflicht gilt auch für wesentliche Änderungen (z. B. Umbauten oder Erweiterungen) bereits bestehender UVP-pflichtiger Anlagen (Art. 2 UVPV).

Wird bei einer Anlage, die im Anhang der UVPV aufgelistet ist, der Schwellenwert nicht überschritten, kann von der Dienststelle Umwelt und Energie ein entsprechender Nachweis verlangt werden. Der Nachweis hat aufzuzeigen, wie baulich oder organisatorisch sichergestellt wird, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine UVP-Pflicht entsteht (z. B. durch Fehlnutzung).

Wer eine UVP-pflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will, muss bei der Projektierung einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellen (Art. 7 UVPV). Der Inhalt des UVB hat sich nach dem UVP-Handbuch des BAFU und der Arbeitshilfe des Kantons Luzern zu richten.

Projekte, die nicht der UVP unterstellt sind

Für Projekte, welche der UVP nicht unterstellt sind, wird ebenfalls eine Prüfung der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften über den Schutz der Umwelt durchgeführt (Art. 4 UVPV).

Für nicht UVP-pflichtige Anlagen kann die Dienststelle Umwelt und Energie eine Umweltnotiz verlangen, welche die zu erwartenden Umweltauswirkungen aufzeigt und geeignete Massnahmen zum Schutz der Umwelt definiert.

Die Umweltnotiz ist gemäss den Vollzugshilfen des BAFU Modul 5 des UVP-Handbuchs (BAFU 2009) oder gemäss Checkliste Umwelt für Nationalstrassenprojekte (ASTRA/BAFU) bzw. Checkliste Umwelt für Eisenbahnanlagen (BAV/BAFU) zu erstellen. 

Umwelt und Energie (uwe)

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Beratung UVP

Haben Sie Fragen zur Umweltverträglichkeit Ihres Bauvorhabens, den Anforderungen an den UVB oder zum UVP-Verfahren? 

Kontaktieren Sie das Team Geschäftsstelle und Umweltrecht der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern.
uvp.uwe@lu.ch