Massgebliches Verfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt nicht in einem eigenständigen Verfahren, sondern wird im Rahmen des sogenannten massgeblichen Verfahrens durchgeführt. Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ist somit Bestandteil des massgeblichen Verfahrens (z. B. Baubewilligungsverfahren, Zonenplanrevision, Plangenehmigungsverfahren).
Die Bewilligungen werden nicht im Rahmen der Beurteilung des UVB erteilt, sondern im jeweiligen massgeblichen Verfahren.
Soweit es nicht durch Bundesrecht geordnet ist, legt die kantonale Umweltschutzverordnung (USV Anhang 1) das massgebliche Verfahren fest.
Zuständige Behörden
Für die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist die Behörde zuständig, die das gesamte Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Konzessionsverfahren durchführt. Welche Behörde das ist, hängt vom definierten massgeblichen Verfahren für den jeweiligen Anlagetyp ab.
Die Dienststelle Umwelt und Energie ist die kantonale Umweltschutzfachstelle des Kantons Luzern. Sie hat alle Berichte (UVP-Voruntersuchung, Pflichtenheft und UVB) zu Projekten zu beurteilen, die von einer kantonalen Behörde überprüft werden müssen (Art. 12 Abs. 1 UVPV). Die Prüfung erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentlich-rechtliche Bauherrschaft handelt.
Ablauf des Verfahrens
Der Ablauf für die einzelnen Verfahren (z. B. Baubewilligungsverfahren, Ortsplanungsverfahren) mit einer UVP sind in den UVP-Schemas dargestellt.