Verfahren

Wer ein Gesuch stellt, hat in einem Bericht aufzuzeigen, in welchem Ausmass die verschiedenen Umweltbereiche durch Bau und Betrieb der geplanten Anlage betroffen sind. Der Bericht umfasst die folgenden Punkte:

  • Ausgangszustand
  • Vorhaben und vorgesehene Massnahmen zum Schutz der Umwelt

und für den Katastrophenfall

  • die voraussichtlich verbleibende Belastung für die Umwelt
  • die Massnahmen, die eine weitere Verminderung der Umweltbelastung ermöglichen, sowie
  • die Kosten für diese Massnahmen.

Wer das Gesuch stellt, sorgt dafür, dass der Bericht erarbeitet und zusammen mit den übrigen Gesuchsakten eingereicht wird.

Ein Umweltverträglichkeitsbericht UVB unterteilt sich in aller Regel in eine Vor- und eine Hauptuntersuchung.
Die Voruntersuchung nach Art. 8 UVPV soll aufzeigen, welche Auswirkungen des Vorhabens die Umwelt voraussichtlich belasten können und enthält ein Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung. Mit der Voruntersuchung kann sichergestellt werden, dass die Umweltschutzfachstellen nicht erst bei der Beurteilung des UVB zusätzliche Abklärungen oder grundsätzliche Projektmodifikationen verlangen müssen.

Falls in der Voruntersuchung bereits alle umweltrelevanten Fragen abschliessend geklärt sind, stellt die Voruntersuchung den Bericht gemäss Art. 10b USG dar.

Ablauf UVP-pflichtige Vorhaben

Das folgende Schema zeigt den Ablauf bei UVP-pflichtigen Vorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Ablaufschema

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