Wer ein Gesuch stellt, hat in einem Bericht aufzuzeigen, in welchem Ausmass die verschiedenen Umweltbereiche durch Bau und Betrieb der geplanten Anlage betroffen sind. Der Bericht umfasst die folgenden Punkte:
- Ausgangszustand
- Vorhaben und vorgesehene Massnahmen zum Schutz der Umwelt
und für den Katastrophenfall
- die voraussichtlich verbleibende Belastung für die Umwelt
- die Massnahmen, die eine weitere Verminderung der Umweltbelastung ermöglichen, sowie
- die Kosten für diese Massnahmen.
Wer das Gesuch stellt, sorgt dafür, dass der Bericht erarbeitet und zusammen mit den übrigen Gesuchsakten eingereicht wird.
Bei UVP-pflichtigen Vorhaben, die der kantonalrechtlichen Bewilligungspflicht unterstehen, gilt grundsätzlich das zweistufige UVP-Verfahren. Dieses Verfahren beinhaltet eine Vor- und eine Hauptuntersuchung.