Vor- und Hauptuntersuchung

Das zweistufige UVP-Verfahren besteht aus einer Vor- und einer Hauptuntersuchung.

Voruntersuchung

Die Voruntersuchung ist Bestandteil der Planungs- und Projektierungsphase.

Sie soll zeigen, welches die voraussichtlich wichtigen Fragen sind, die in der UVP beantwortet werden müssen. So soll mit geringem Aufwand garantiert werden, dass in der UVP sämtliche wichtigen Umweltaspekte behandelt werden.

Steht nach der Voruntersuchung fest, dass die UVP-pflichtige Anlage erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, so haben Gesuchstellende ein Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung zu erarbeiten. Das Pflichtenheft beschreibt, welche Auswirkungen umfassend abzuklären sind. Es wird von der Umweltschutzfachstelle begutachtet.

Steht bereits nach der Voruntersuchung fest, dass ein (einfaches) Vorhaben den Vorschriften zum Schutz der Umwelt entspricht, erübrigt sich eine Hauptuntersuchung. Die Ergebnisse der Voruntersuchung stellen dann den UV-Bericht für die Hauptuntersuchung dar ( Art. 8 Abs. 2 UVPV ).

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung erfolgt im Rahmen des massgeblichen Bewilligungsverfahren. Sie umfasst die eigentliche Analyse der Auswirkungen auf die Umwelt inkl. Sensitivitätstests und Bewertung der Ergebnisse. Gesuchstellende fügen die Ergebnisse der Hauptuntersuchung in den UV-Bericht ein.

Der Hauptuntersuchungsbericht wird von der Umweltschutzfachstelle beurteilt. Der Beurteilungsbericht mit den erforderliche Bedingungen und Auflagen dient der Entscheidsbehörde als Grundlage dafür, die Umweltverträglichkeit der geplanten Anlage zu beurteilen.