Die Dienststelle Umwelt und Energie ist die Umweltschutzfachstelle des Kantons Luzern. Nach Art. 12 Abs. 1 UVPV hat sie alle Berichte zu Projekten zu beurteilen, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentlich-rechtliche Bauherrschaft handelt.
Gegenstand der Prüfung ist, ob das Projekt den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Zu diesen Vorschriften gehören das Umweltschutzgesetz (USG) sowie die Vorschriften betreffend den Natur- und Heimatschutz, den Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd und die Fischerei. Je nach Anlagetyp sind weitere umweltrelevante Erlasse zu berücksichtigen.
Die Umweltschutzfachstelle prüft, ob die für die Prüfung erforderlichen Angaben im Bericht vollständig und richtig sind. Stellt sie Mängel fest, beantragt sie der zuständigen Behörde, vom Gesuchsteller bzw. der Gesuchstellerin ergänzende Abklärungen zu verlangen oder Fachleute beizuziehen. Schliesslich beurteilt sie auch, ob die geplante Anlage den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Sie gibt davon der zuständigen Behörde Kenntnis und beantragt, wenn nötig, Auflagen und Bedingungen (Art. 13 UVPV).