Die Proben aus dem Kanton Luzern sowie ergänzende Untersuchungen (insgesamt 72 Proben), welche einen grossen Anteil der Trinkwasserbezügerinnen und -bezüger repräsentieren, erfüllten die rechtlichen Anforderungen der Schweiz wie auch den strengeren EU-Höchstwert (siehe Medienmitteilung). Diese Kontrollen zeigen, dass PFAS kein generelles Problem im Trinkwasser darstellen. Wie Einzelfälle gezeigt haben, können aber Punktquellen zu lokal erhöhten PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser führen.
Die Wasserversorgungen in den Gemeinden sind im Rahmen der Selbstkontrolle verantwortlich, dass das abgegebene Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Anforderungen – also auch bezüglich PFAS - genügt. Diese Pflicht beinhaltet auch die regelmässige Untersuchung des abgegebenen Wassers sowie die periodische Information der Bezügerinnen und Bezüger über die Qualität des Wassers. Die Dienststelle für Lebensmittel und Verbraucherschutz (DILV) überwacht diese Anforderungen.
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Trinkwasser - Kanton Luzern
Kontakt
Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
lebensmittelkontrolle@lu.ch