Die Proben aus dem Kanton Luzern sowie ergänzende Untersuchungen (insgesamt 72 Proben), welche einen grossen Anteil der Trinkwasserbezügerinnen und -bezüger repräsentieren, erfüllten die rechtlichen Anforderungen der Schweiz wie auch den strengeren EU-Höchstwert (siehe Medienmitteilung). Diese Kontrollen zeigen, dass PFAS kein generelles Problem im Trinkwasser darstellen. Wie Einzelfälle gezeigt haben, können aber Punktquellen zu lokal erhöhten PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser führen.
Die Wasserversorgungen in den Gemeinden sind im Rahmen der Selbstkontrolle verantwortlich, dass das abgegebene Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Anforderungen – also auch bezüglich PFAS - genügt. Diese Pflicht beinhaltet auch die regelmässige Untersuchung des abgegebenen Wassers sowie die periodische Information der Bezügerinnen und Bezüger über die Qualität des Wassers. Die Dienststelle für Lebensmittel und Verbraucherschutz (DILV) überwacht diese Anforderungen.
Vernehmlassung eröffnet: Tiefere Höchstwerte für PFAS im Schweizer Trinkwasser vorgesehen
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 der UREK-S in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem schlägt der Bundesrat strengere Höchstwerte für PFAS im Trinkwasser vor. So will der Bundesrat die Höchstwerte der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 übernehmen, für vier bestimmte PFAS soll zudem ein noch strengerer Grenzwert von 0.02 mg / l gelten (4 PFAS: PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS).
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Trinkwasser - Kanton Luzern
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