PFAS gelangen vor allem über Lebensmittel und Trinkwasser in den menschlichen Körper. Für den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten hat der Bund Höchstwerte für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln festgelegt. Weitere Höchstwerte für Milch- und Milchprodukte sowie für pflanzliche Lebensmittel werden erwartet.
Für die Einhaltung dieser Höchstwerte ist jeder Betrieb, der Lebensmittel abgibt verantwortlich. Im Rahmen seiner Selbstkontrolle muss er die dazu nötigen Massnahmen treffen. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz überprüft, ob dem nachgekommen wird.
In Zusammenarbeit mit dem Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) wurden rund 900 Lebensmittel auf die Einhaltung der geltenden PFAS-Höchstwerte für Fleisch, Eier und Fisch hin untersucht. Die Untersuchungen zeigen, dass die Lebensmittel auf dem Schweizer Markt die geltenden Höchstwerte grösstenteils einhalten und die Schweiz kein generelles oder grossflächiges PFAS-Problem hat. 0.8% der kontrollierten Proben überschreiten aber die Höchstwerte: Infolge lokaler oder regionaler Belastungsquellen ist mit Höchstwertüberschreitungen in Lebensmitteln zu rechnen
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Lebensmittel - Kanton Luzern
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Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
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