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Umwelt und Energie

PFAS im Kanton Luzern

Was sind PFAS?

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine grosse Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien. Sie haben besondere Eigenschaften: Sie sind wasser- und fettabweisend sowie sehr hitzebeständig. Zur Stoffgruppe der PFAS zählen rund 10'000 Einzelsubstanzen, die ausschliesslich synthetischen Ursprungs sind.

Wo werden PFAS eingesetzt?

Dank diesen Eigenschaften kommen PFAS in vielen Alltagsprodukten und in der Industrie zum Einsatz. PFAS finden sich zum Beispiel in wasserabweisender Kleidung, Antihaftbeschichtungen von Pfannen oder in Löschschäumen, die bei der Brandbekämpfung verwendet werden.

Warum sind PFAS problematisch?

Ein zentrales Merkmal von PFAS ist ihre äusserst hohe, chemische Stabilität. In der Umwelt werden sie deshalb kaum abgebaut und bleiben über sehr lange Zeit bestehen. Aus diesem Grund werden PFAS oft auch «Ewigkeitschemikalien» genannt.

Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier

PFAS werden von Pflanzen und Tieren aufgenommen und reichern sich entlang der Nahrungskette an. So gelangen sie schliesslich auch in den menschlichen Körper. Einige PFAS-Verbindungen können bereits in geringen Konzentrationen schädliche Auswirkungen haben – sowohl auf den Menschen als auch auf Tiere.

Die Auswirkungen von PFAS auf Mensch und Umwelt sind aktuell Gegenstand intensiver Forschung. Auch die Regulierung von PFAS wird auf nationaler und internationaler Ebene intensiv diskutiert und ist zurzeit sehr dynamisch. Das Thema PFAS ist Gegenstand mehrerer politischer Vorstösse auf nationaler und kantonaler Ebene.

Aktuelle Informationen über die schweizweite Handhabung von PFAS finden Sie beim Bundesamt für Umwelt: PFAS – was ist das?


Dieses Bild zeigt eine Person von hinten, eine Nahaufnahme von einer Regenjacke, von der Regentropfen abperlen.

Situation im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern koordinieren die zuständigen Fachstellen den Umgang mit PFAS in enger Zusammenarbeit. 

Zur Planung von Untersuchungen und Massnahmen auf kantonaler Ebene wurde ein PFAS-Vorgehenskonzept erarbeitet. Ziel ist in erster Linie, den Stand der PFAS-Belastungen im Kanton Luzern festzustellen.

Link aufs Vorgehenskonzept

Aktuelle Informationen, Ergebnisse und Neuigkeiten werden laufend über die Fachabteilungen veröffentlicht.

 

  • Lebensmittel

    PFAS gelangen vor allem über Lebensmittel und Trinkwasser in den menschlichen Körper. Für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln gelten seit Anfang 2024 Höchstwerte. In naher Zukunft werden auch Höchstwerte für Milch- und Milchprodukte sowie für pflanzliche Lebensmittel erwartet.

    Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz überprüft mit laufenden Kontrollen, ob diese Höchstwerte eingehalten werden. Bei allfälligen Abweichungen werden Korrekturmassnahmen eingeleitet, um die Ursachen zu identifizieren und die Mängel zu beheben. 

    Betriebe, welche mit Lebensmitteln umgehen oder diese abgeben, müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Diese Pflicht gilt auch für PFAS und für die Einhaltung der entsprechenden Höchstwerte. 

    Weitere Informationen
    Lebensmittel - Kanton Luzern

    Kontakt
    Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
    lebensmittelkontrolle@lu.ch

  • Trinkwasser

    Die Proben aus dem Kanton Luzern sowie ergänzende Untersuchungen (insgesamt 72 Proben), welche einen grossen Anteil der Trinkwasserbezügerinnen und -bezüger repräsentieren, erfüllten die rechtlichen Anforderungen der Schweiz wie auch den strengeren EU-Höchstwert (siehe Medienmitteilung). Diese Kontrollen zeigen, dass PFAS kein generelles Problem im Trinkwasser darstellen. Wie Einzelfälle gezeigt haben, können aber Punktquellen zu lokal erhöhten PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser führen.

    Die Wasserversorgungen in den Gemeinden sind im Rahmen der Selbstkontrolle verantwortlich, dass das abgegebene Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Anforderungen – also auch bezüglich PFAS - genügt. Diese Pflicht beinhaltet auch die regelmässige Untersuchung des abgegebenen Wassers sowie die periodische Information der Bezügerinnen und Bezüger über die Qualität des Wassers. Die Dienststelle für Lebensmittel und Verbraucherschutz (DILV) überwacht diese Anforderungen.

    Vernehmlassung eröffnet: Tiefere Höchstwerte für PFAS im Schweizer Trinkwasser vorgesehen
    Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 der UREK-S in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem schlägt der Bundesrat strengere Höchstwerte für PFAS im Trinkwasser vor. So will der Bundesrat die Höchstwerte der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 übernehmen, für vier bestimmte PFAS soll zudem ein noch strengerer Grenzwert von 0.02 mg / l gelten (4 PFAS: PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS).

    Weitere Informationen
    Trinkwasser - Kanton Luzern

    Kontakt
    Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
    lebensmittelkontrolle@lu.ch

  • Gewässer und Grundwasser

    Für Oberflächengewässer und Grundwasser existieren in der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes noch keine Grenzwerte für PFAS. Diese sind zurzeit im Zuge der Umsetzung der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen» auf Bundesebene in Erarbeitung.

    Das Luzerner Grundwasser wird seit 2025 im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA untersucht, ergänzt mit kantonalen Messstellen. Untersuchungen der Luzerner Seen auf PFAS sind im Februar 2026 gestartet – erste Resultate werden im Verlauf dieses Jahres vorliegen. In den Fliessgewässern wurden erste Stichproben erhoben – ausgedehnte Untersuchungen sind ab 2027 geplant, in Abstimmung mit der Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität NAWA.

    Weitere Informationen
    Gewässer - Kanton Luzern
    Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA
    Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität NAWA

    Kontakt
    Dienststelle Umwelt und Energie
    Oberflächengewässer
    Manuel Kunz, Teamleiter
    manuel.kunz@lu.ch

    Dienststelle Umwelt und Energie
    Grundwasser
    grundwasser.uwe@lu.ch

  • Boden

    Für Böden existieren in der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes noch keine Grenzwerte für PFAS. Diese sind zurzeit im Zuge der Umsetzung der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen» auf Bundesebene in Erarbeitung.

    Der Kanton Luzern hat im Bereich Boden erste Untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden systematische Abklärungen zu Klärschlammaustragsstandorten eingeleitet sowie gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen eine koordinierte Bodenüberwachung im Bereich PFAS für die Jahre 2026–2029 gestartet.

    Weitere Informationen
    Bodenschutz - Kanton Luzern
    Bodenuntersuchungen auf Luzerner Spielplätzen zeigen überwiegend unbedenkliche Werte.

    Kontakt
    Dienststelle Umwelt und Energie
    Bodenschutz
    boden.uwe@lu.ch

     

  • Belastete Standorte und Deponien

    Für belastete Standorte und Deponien existieren in der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes noch keine Grenzwerte für PFAS. Diese sind zurzeit im Zuge der Umsetzung der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen» auf Bundesebene in Erarbeitung.

    Im Rahmen altlastenrechtlicher Untersuchungen haben die PFAS an Bedeutung gewonnen. Bei Verdacht auf PFAS werden diese konsequent in die Untersuchungen integriert. Überdies wird der Kataster der belasteten Standorte (KbS) um weitere Standorte, wie beispielsweise Löschübungsplätze usw. ergänzt. Ein Merkblatt zeigt den Umgang mit PFAS-belasteten Bauabfällen.

    Weitere Informationen

    Altlasten - Kanton Luzern 
    PFAS: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (BAFU)

    Kontakt
    Dienststelle Umwelt und Energie
    Altlasten
    altlasten.uwe@lu.ch

  • Landwirtschaft

    Da sich PFAS in Pflanzen und Tieren anreichern und die Produktion von Primärprodukten auf Landwirtschaftsbetrieben erfolgt, sind Landwirtschaftsbetriebe und somit die Bewirtschafterfamilien von der PFAS-Problematik direkt betroffen. Ist die landwirtschaftliche Produktion von gesunden Lebensmitteln infolge von überschrittenen PFAS-Höchstwerten nicht mehr möglich, so ist die Existenz dieser Betriebe direkt bedroht.

    Mögliche Massnahmen bezogen auf die Landwirtschaft werden durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald, in Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst geprüft. Neue Informationen finden Sie auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, bzw. Veterinärdienst.

    Weitere Informationen
    Landwirtschaft - Kanton Luzern
    Veterinärdienst - Kanton Luzern

    Kontakt
    Dienststelle Landwirtschaft und Wald
    lawa@lu.ch
    veterinaerdienst@lu.ch

  • Fischerei

    Für die meisten Arten wie Felchen und Egli bestehen im Kanton Luzern aktuell keine Einschränkungen im Verkauf oder Eigengebrauch. Sie dürfen weiterhin gefangen, abgegeben und in Verkehr gebracht werden.

    Für einzelne Fischarten aus bestimmten Gewässern kann es jedoch zu neuen Bewertungen der Schadstoffbelastung kommen. Werden dabei die gesetzlichen Höchstgehalte gemäss Schweizer Lebensmittelrecht überschritten, können kantonale Behörden entsprechende Massnahmen wie Verkaufsbeschränkungen oder Verzehrsempfehlungen prüfen und gegebenenfalls anordnen.

    Weitere Informationen
    Fischerei - Kanton Luzern

    Kontakt
    Dienststelle Landwirtschaft und Wald
    lawa@lu.ch

Weiterführende Links

Medienmitteilung vom 02.06.2026: PFAS: Grundlagen und Vorgehenskonzept im Kanton Luzern liegen vor 
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 27.05.2026: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 27.05.2026: Rechtsgrundlage für wirtschaftliche Härtefälle in der Landwirtschaft
SRF Einstein vom 07.05.2026: Risiko PFAS: Vergiften wir unsere Zukunft?
Bundesamt für Umwelt (BAFU): Thema Chemikalien