Umwelt und Energie uwe.lu. ch

Bodenschutz

Bodenschutz beim Bauen: Bodenschutzmassnahmen bei Bauprojekten.
Bodenzustand: chemische Bodenbelastung und Bodenfeuchte.
Terrainveränderung zur Bodenverbesserung: Bauliche Bodeneingriffe.
Bodenkarte: Bestehende und aktuelle bodenkundliche Kartierung.
Fruchtfolgeflächen: Erhalt und Kompensation von Fruchtfolgeflächen.


Der qualitative Bodenschutz hat das Ziel, den Boden vor schädlichen Veränderungen zu schützen. Das Umweltschutzgesetz (USG) verlangt Massnahmen gegen chemische, physikalische und biologische Bodenbelastungen zum langfristigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.

Das USG folgt dem Vorsorgeprinzip. Daher sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen (Art. 1 USG). Für die Dienststelle Umwelt und Energie als zuständige kantonale Vollzugsbehörde ergeben sich daraus Aufgaben in der Bodenüberwachung und Prävention von Bodenschäden. Die Ressource Boden ist wie Wasser, Luft und Wald ein Allgemeingut, das zwar genutzt, aber nicht zerstört werden darf. Wer Boden nutzt oder beansprucht, ist auch für dessen Schutz verantwortlich.

Die haushälterische Nutzung des Bodens, der so genannte quantitative Bodenschutz, ist im Raumplanungsgesetz (RPG) vorgeschrieben. Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des RPG soll der Bodenverbrauch eingedämmt werden. 


Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen