Lärmklagen

Erste Anlaufstelle für Klagen aus der Bevölkerung ist die Gemeinde. Erweist sich das Problem als zu hartnäckig oder zu komplex, kann die Gemeinde die Dienststelle Umwelt und Energie beiziehen.

Am Anfang sollte immer der Versuch stehen, die Klage mit gesundem Menschenverstand auf gütlichem Weg zu erledigen. Dazu gehört die Anhörung aller Betroffenen und wenn möglich eine gemeinsame Aussprache von Kläger, Lärmverursacher und Vertreter der Gemeinde. Gefragt sind sowohl Rücksichtnahme der Lärmverursachenden wie auch Toleranz bei den Betroffenen. Im Idealfall legen die Beteiligten die zu treffenden Massnahmen gemeinsam fest. Wenn dies nicht möglich ist, braucht es ein professionelles Lärmgutachten, um den Handlungsbedarf zu ermitteln.

Weitere Informationen

 (u.a. zum Vorgehen
bei einer Lärmklage) 

Merkblatt "Belästigung durch Lärm"

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