Die Gemeinden haben eine kommunale Energieplanung zu erstellen. Die Verordnung präzisiert, dass die Gemeinden einen auf die Verhältnisse der Gemeinde abgestimmten Energiestadt-Prozess oder ein vergleichbares Verfahren durchführen und allfällige Massnahmen prüfen. Bisherige Energiestadt-Prozesse werden anerkannt.
Die kommunale Energieplanung kann sehr unterschiedlich vorgenommen werden. Gemeinden können das für sie optimale Vorgehen wählen. Mögliche Inhalte der kommunalen Energieplanung: